Widerspruch ohne MDK-Gutachten

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    Stellen Sie sich aber mal vor, Ihr Krhs. schreibt rote Zahlen und solche Sachen wie Mindererlösausgleich etc. gibt es nicht. Jetzt hat Ihr Verwaltungsleiter den Verdacht, dass sich bei bestimmten Fallkonstellationen eine größe Summe (es geht hier nicht um € 3,50) \"herausholen lässt\".


    Hallo Mr. Freundlich,
    Ganz so einfach ist es - bei uns zumindest nicht.

    Als Vorausbemerkung:
    Ich weiss nicht, wieviele Verwaltungsdirektoren und Verwaltunsleiter so fit auf dem Gebiet sind, um hier die erwähnten Fallkonstellationen zu konstruieren, bei sich etwas \"herausholen\" lässt.


    Da wir z.B. ein eigenständiges Haus sind, werden die abrechnungstechnisch relevanten Entscheidungen vor Ort durch ein entsprechendes Team getroffen. Diese Entscheidung wird dann auch als für das Haus bindend angesehen.

    Sollte mir oder einem meiner MA bei einer routinemässigen Überprüfung eine übersehene oder vergessene Diagnose oder OPS auffallen, dann werden wir als Konsequenz daraus unsere Ergebniskontrolle überprüfen mit dem Ziel, solche Ausrutscher in Zukunft nicht mehr vorkommen zu lassen. Eine Stronierung und Nachberechnung findet nur bei einer von der \"Gegenseite\" veranlassten Überprüfung des Falles statt (d.h. der Schuss kann im Extremfall für die KK nach hinten losgehen).

    Ebenso werden grundsätzliche Strategien durch die erwähnte Abteilung (ggf. in Absprache mit der KH-Leitung) festgelegt.
    Das heisst, zwischen KK und KH getroffene Absprachen sind für uns bindend, da auf unserer Seite die Entscheidungskompetenz auf der höchsten Ebene angesiedelt ist.
    Und dann können Sie vielleicht die Enttäuschung verstehen, wenn dies auf der Gegenseite nicht der Fall ist.

    In einem anderen Fall hatten wir die Erfahrung, dass seitens der KK der zuständige Sachbearbeiter gewechselt hat und der neue zuständige Mann die alten Fälle erneut aufgerollt hat, da er mit den Entscheidungen des Vorgängers nicht konform ging.
    Schriftliche Vereinbarungen gibt es ja bei solchen informellen Vereinbarungen nicht.

    Vielleicht hat jemand eine zündende Idee zur Lösung dieses Problems?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • wir sind diesbezüglich ein sehr vertrauenswürdiger vertragspartner.
    absprachen werden von unserer seite nicht gebrochen.
    falls wir schon mal etwas zugesagt haben und es folgt später eine für das KH negative stellungnahme des MDK, dann lassen wir diese unter den tisch fallen :erschreck:
    wenn das die häuptlinge wüsste, müsste ich mir einen neuen job im KH suchen :d_pfeid:

    gebrochene absprachen sind für eine gute kooperation natürlich gift. ich kann da den unmut des herrn horndasch natürlich sehr gut verstehen.
    eine lösung scheint mir da fern :(