Leistungsveränderungen DRGs mit hohem SK-Anteil?

  • Einen sommerlichen Gruß liebes Forum! Eigentlich ist es viel zu warm, um sich mit so etwas herumzuschlagen, aber was muss das muss! :sonne:

    Bei der AEB-Erstellung sind wir uns hier im Hause über folgenden Punkt nicht einig:

    Mein Kollege ist der Meinung aus §4 Abs.4 Satz 4 KHEntgG herauszulesen, dass alle DRG´s im Punkt Leistungsveränderungen aufzunehmen sind bei denen eine Veränderung zur vorigen Vereinbarung gegenüber der Forderung festzustellen ist und deren SK-Anteil > 33% ist! Er macht dies am Ausgleichssatz für zusätzliche Leistungen im Jahr 2005 von 33 von 100 fest!

    Ich bin der Meinung, das dieser oben genannte Ausgleichssatz nicht gleichzeitig die Sachkostenlastigkeit einer DRG festlegt! Es kann zwar für eine DRG´s mit hohem SK-Anteil ein anderer Ausgleich vereinbart werden, aber dies bedeutet aus meiner Sicht jedoch nicht, dass alle DRG´s mit einem SK-Anteil über 33% unter diese Regelung fallen. Daher würde ich für die Sachkostenlastigkeit einer DRG 40% nehmen, wie sie auch in unserem AEB-Tool vorgesehen sind! Wobei mich interessieren würde, wer und wie überhaupt diese 40% festgelegt wurden?

    Ich hoffe das Forum kann mir weiterhelfen! Und schon mal Vielen Dank im Voraus und einen sonnigen Tag! 8)

    Mit freundlichem Gruss an alle Mitnutzer !!!

    Zwaennie

    Im Leben kommt es wie im Theater nicht darauf an wie lange das Stück dauert, sondern wie gut man es spielt! :i_respekt:

  • Hallo Zwaennie,

    auch mich hat dieses Thema vor einiger Zeit hier im Forum beschäftigt.
    Schauen Sie doch mal hier nach, vielleicht hilft es Ihnen weiter. :besen:

    Mich wundert, dass Ihnen \"der Wächter\" diesen Hinweis in seiner gewohnt charmanten Art noch nicht gegeben hat, mit der Empfehlung die Suchfunktion des Forums zunutzen. 8)

    Nicht aufgefallen, früher Feierabend oder ... ???

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend Herr Scholze,


    Zitat


    Original von kscholze:
    … \"der Wächter\" …
    Nicht aufgefallen, früher Feierabend oder ... ???

    Mir ist Ihr Beitrag aufgefallen,

    Spott - Element eines kultivierten Diskussionsstils?


    Gruß
    E Rembs

  • Vielen Dank Herr Scholze für den Hinweis! Ich habe zwar die \"Suchen\"-Funktion genutzt, war aber anscheinend nicht klug genug den Beitrag zu finden! :sterne:


    Also heissen die Antworten im Klartext, dass sowohl mein Kollege als auch ich \"Recht haben könnten\"? Da niemand weder BMGS oder sonstjemand bereit ist, darüber eine klare Auskunft zu geben? Ab wann eine DRG sachkostenlastig ist kann/wird also frei verhandelt?

    Aber eine Antwort darauf, das der Ausgleichssatz von 33% gleichzeitig die Sachkostenlastigkeit der DRG bestimmt konnte mir auch nicht gegeben werden!

    Mit freundlichem Gruss an alle Mitnutzer !!!

    Zwaennie

    Im Leben kommt es wie im Theater nicht darauf an wie lange das Stück dauert, sondern wie gut man es spielt! :i_respekt:

  • Guten Morgen Zwaennie,

    der Ausgleichssatz von 33% hat nichts mit den hohen Sachkosten nach §4 Abs. 4 Satz 4 KHEntgG zu tun. Nach den mir vorliegenden Informationen, können Sie sich an der Aussage der BPflV §11 Abs. 8 Satze 2 orientieren und die Schwelle der sehr hohen Sachkosten im Zeitalter der DRGs bei 50% ansiedeln. Dies ist allerdings kein Muss, nur eine Richtgröße. Je plausibler Sie nachvollziehbar darstellen, dass Sie hier mehr Geld benötigen, desto besser sind Ihre Chancen.

    PS: Auch ich hatte/ habe teilweise Probleme mit der Suchfunktion.

    MfG

  • Guten Morgen zusammen,

    hart am Gesetzestext könnte man argumentieren, dass logischerweise Kosten zusätzlicher Leistungen mit einem Anteil variabler Sachkosten von zumindest 33% im Jahr 2005 \"mit diesen Vomhundertsätzen nicht gedeckt werden können\" (§ 4 (4) S. 4 KHEntgG). Ob sich dieser Ansatz durchsetzen lässt, ist jedoch sehr zweifelhaft.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Herr Schmitt,

    ich sehe es ähnlich wie Sie. Bei guter Argumentation und plausiblem Datenmaterial ist dieser Versuch nicht ganz aussichtslos - zumal ja eigentlich alles offen ist... 8)

    MfG