Zugang Schädelknochendeckel Reimplantation

  • Guten Tag,

    der MDK ist der Meinung, dass bei einer Reimplantation eines Schädelknochendeckels mit dem Code 5-020.2 \"Kranioplastik Schädeldach mit Transposition mit zuvor entferntem Schädelknochenstück\" der Zugangscode 5-010.00 nicht zusätzlich verschlüsselt werden darf.
    Am Anfang des Kapitels zu 5-020.2 steht allerdings \"Hinw.: Der Zugang ist gesondert zu kodieren (5-010, 5-011)\"

    Bei einer Verweildauer von 8 Tagen und einiger ND ergibt sich mit dem Zugangscode (5-010.00) die DRG B02D - KG 3,256;
    Bei der vom MDK gewünschten Version erhält man als Ergebnis DRG B02E mit KG 2,459

    Wie ist hier zu argumentieren? Gibt es ähnliche Fälle? Was meinen fachkompetente N- Chir./Kodierprofis?

    MfG

    Frau Wika

  • Guten Tag Frau Wika,

    wie argumentiert denn der MDK?

    Den Hinweis unter den 5-02 Kodes, dass der Zugang gesondert zu kodieren ist, halte ich für bindend.
    Unterstützung geben Ihnen hier die DKR (Mehrfachkodierung, Seite 40 und Seite 42 unter Hinweise). Dort erfolgt keine Aussage dazu, dass solche Hinweise bei der Kodierung zu übergehen sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck