Fallzusammenführung?

  • Hallo an alle,
    :rotwerd: nach mehrfachen Betrachten des Falls stelle ich ihn zur Diskussion. Wenn man zu lange an einer Sache arbeitet, steht man irgendwann auf der Leitung. :sterne:

    Pat. stat. behandelt wegen Borreliose mit i.v. Antibiose wird entlassen - DRG T64Z.
    Sie kommt poststationär am Tag nach Entlassung zur weiteren
    i.v. Gabe des gleichen Antibotikums.
    Hier akut Dyspnoe und schwere Kreislaufdepression. Es erfolgt daraufhin die erneute stat. Aufnahme
    (HD= Dyspnoe + Y57.9)--> DRG E67B.
    Die Antibiose wurde umgestellt. Patientin nach 14 Tagen wieder entlassen.
    Ist es richtig, dass die Fälle zusammengeführt werden müssen?

    Besten Dank im voraus
    Nastie

  • Hallo Nastie,

    so wie Sie den Fall beschreiben, handelt es sich bei der Symptomatik um eine Komplikation der Antibiotika-Behandlung. Dann ist der 2. Fall als Wiederaufnahme bei Komplikationen zu werten und, wenn der Aufnahmetag innerhalb der OGVD der ersten DRG liegt, zusammenzufassen.
    Das die Symptomatik erst nachstationär entstand, spielt keine Rolle. Auch Infektionen, die erst nach der Entlassung entstehen, müssen zusammengefaßt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

  • Hallo Frau Bauer, vielen Dank für Ihre Meinung.
    Mein gedankliches Problem besteht darin, dass ich die Komplikation nicht auf die Leistung aus dem ersten Aufenthalt zurückführe.
    Sondern vielmehr auf die i.v. Gabe des Antibiotikas am nachstationären Tag, worauf sie neu aufgenommen wurde.
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    Da der poststationäre Tag aber zum stat. Aufenthalt gehört, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als die Fälle zusammen zu führen.

    Ein schönes Wochenende
    Nastie