AVK versus diabetisches Fußsyndrom als Hauptdiagnose

  • Hallo, Herr Dr. Eißner

    darüber haben wir uns in 2004 hier schon mal trefflich \"getritten\". Die Kodierregeln 2005 haben hierzu auch nichts anderes gesagt.

    Unter \"Diab. Fußsyndrom\" in der DKR 0401d sind Manifestationen aufgeführt, die zu klinischen Bild des Diab. Fusses gehören KÖNNEN. Wenn die hauptsächlich behandelte pAVK Ihres Patienten Ihrer Meinung nach zum Bild seines diab. Fusses gehört, dann ist E11.70 (leider und für mich völlig unlogisch) die Hauptdiagnose, auch wenn Sie vielleicht hauptsächlich die pAVK des Oberschenkels durch Op oder Intervention behandelt haben.

    Gruß
    AnMa

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier eine weitere Diskussion zu dem Thema.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau