Sehr geehrtes Forum,
ich bitte um Tipps zur Argumentation, wann ich eine AVK und wann ich ein diabetisches Fußsyndrom bei einem Diabetiker mit bekannter AVK verschlüsseln muß
AVK versus diabetisches Fußsyndrom als Hauptdiagnose
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Hallo, Herr Dr. Eißner
darüber haben wir uns in 2004 hier schon mal trefflich \"getritten\". Die Kodierregeln 2005 haben hierzu auch nichts anderes gesagt.
Unter \"Diab. Fußsyndrom\" in der DKR 0401d sind Manifestationen aufgeführt, die zu klinischen Bild des Diab. Fusses gehören KÖNNEN. Wenn die hauptsächlich behandelte pAVK Ihres Patienten Ihrer Meinung nach zum Bild seines diab. Fusses gehört, dann ist E11.70 (leider und für mich völlig unlogisch) die Hauptdiagnose, auch wenn Sie vielleicht hauptsächlich die pAVK des Oberschenkels durch Op oder Intervention behandelt haben.
Gruß
AnMa -
- Offizieller Beitrag
Hallo,
hier eine weitere Diskussion zu dem Thema.
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Hallo zusammen!
Der MDK hat mich in entsprechenden Zweifelsfällen auf die Kodierrichtlinie 0401d, Beispiel 5 verwiesen.
MfG.
Christof wedekind