Liebes Forum
hier darf man ja auch (scheinbar) banale Fragen stellen: Pat. kommt wegen Exsikkose zur Aufnamhem. Nach 5 TAgen erleidet er einen Herzinfarkt und wird zur (therapeutische) Intervention in eine andere Klinik verlegt. Ich meine, HD bleibt die E86 - wer liefert mit Argumentationshilfen?
Münchner Dank von Susanne :roll:
Und nocheinmal HD bei Verlegung
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Guten Morgen,
die beste Argumentationshilfe sind die DKR.
D002d: Die HD wird definiert als die Diagnose, die nach Analyse für die stationäre Behandlung verantwortlich ist. Also Volumenmangel ist HD, ND ist der Infarkt.
Gruß
G. Fischer -
- Offizieller Beitrag
Guten Morgen,
nur zur Ergänzung, falls hier die Ursache war:
1107a Dehydratation bei Gastroenteritis
Bei stationärer Aufnahme zur Behandlung einer Gastroenteritis mit Dehydratation wird die Gastroenteritis als Hauptdiagnose und „Dehydratation” (E86 Volumenmangel) als Nebendiagnose angegeben. -
Hallo,
es lag nicht an der Dehydration. Eher noch die Frage: ändert sich etwas, wenn der Infarkt nur eine Verdachtsdiagnose war und die Verlegung zur KLärung dieses Verdachts geschah? Greift dann die Kodierregel \"Verdachtsdiagnosesn\"?
Danke für die raschen AntwortenEs regnet in München
Susanne :roll: -
- Offizieller Beitrag
Guten Tag,
Zitat
Original von Susanne:
es lag nicht an der Dehydration.Was lag nicht an der Dehydration? Oder meinten Sie \"Gastroenteritis\"?
ZitatOriginal von Susanne:Eher noch die Frage: ändert sich etwas, wenn der Infarkt nur eine Verdachtsdiagnose war ... .
Wenn Sie den Infarkt (Verlegungsgrund) bei Verlegung weder sicher bestätigt noch ausgeschlossen hatten, wird er als Infarkt kodiert (DKR D008b).