Liebes Forum,
nach Anlage eines Tracheostomas bei uns in Hause stellt sich die Frage, ob und ggf. wann wir die Versorgung des Tracheostomas ( :icd: Z43.0)kodieren können. Natürlich vorausgesezt, wir versorgen das Tracheostoma tatsächlich.
Die Frage stellt sich für uns im Zusammenhang mit der eigentlich für Prozeduren geltenden :dkr: P014d (Standardbehandlungen bei bestimmten Prozeduren). Wir würden meinen, dass die Versorgung eines Tracheostomas nach frischer Anlage derselben in der entsprechenden Prozedur eigentlich enthalten ist und evtl. dann später erst, z.B. nach abgeschlossener Wundheilung kodierbar wäre.
Wie sieht das Forum dies?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Brickwede