krankes Neugeborenes unter 24 Stunden

  • Hallo an alle im Forum!
    Unsere Pädiater stellen folgendes Problem/Frage an das Forum:
    Neugeborenes mit schwersten Nebendiagnosen nach Sectio wird reanimiert und schließlich nach wenigen Stunden in ein anderes Krankenhaus verlegt.
    Es würde theoretisch die DRG P60B resultieren, die aber auf Grund der nicht erreichten Mindestverweildauer nicht abgerechnet werden kann.
    Gibt es neue oder andere Möglichkeiten hier noch einen Erlös zu bekommen oder ist der Fall wie ich meine mit der Fallpauschale der Mutter abgegolten?
    Vielen Dank im Voraus
    Nastie

  • Hallo Nastie,

    so wie Sie den Fall schildern, ist die DRG P60B nicht abrechenbar, dass heißt sie erhalten für das Neugeborene keinen Erlös. Anders stellt sich die Sache dar, wenn Ihre Pädiater ein Kind nach auswärtiger Geburt aufnehmen und dann innerhalb von 24 h weiterverlegen.

    Neue oder andere Möglichkeiten solche Fälle abzurechnen sind mir nicht bekannt. Da in unsere Pädiatrie häufig Kinder aus einer auswärtigen Geburtsklinik verlegt werden, und diese auch mit allen Mitteln versucht die 24 Stunden noch zu erreichen, glaube ich kaum, dass es irgendeine Möglichkeit gibt, diese Fälle zusätzlich abzurechnen. Die Regelung in der Fallpauschalenverordnung 2005 ist hier eindeutig (§1 Abs.5 Satz 7).

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz

  • Hallo Herr Bongartz,

    vielleicht können Sie mir das noch mal genauer erläutern, denn ich sehe die Regelung in der FPV nicht ganz so eindeutig. In §1 Abs. 5 Satz 7 steht

    :deal:

    Zitat

    Im Falle einer Verlegung gilt Absatz 1 Satz 2 bis 4.

    .

    Absatz 1 Satz 2 bis 4 wiederum lautet

    Zitat

    Im Falle der Verlegung in ein anderes Krankenhaus rechnet jedes beteiligte Krankenhaus eine Fallpauschale ab. Diese wird nach Maßgabe des § 3 gemindert; dies gilt nicht für Fallpauschalen, die im Fallpauschalen-Katalog als Verlegungs-Fallpauschalen gekennzeichnet sind.

    :deal:

    Daraus schließe ich, dass das verlegende Krankenhaus sehr wohl einen Fall mit Fallpauschale für die Behandlung des kranken Neugeborenen bilden kann. Wegen Unterschreitung der UGV erfolgt ein entsprechender Abschlag. Es darf doch eigentlich für eine Kinderklinik keinen Unterschied machen, ob sie die kranken Neugeborenen aus der eigenen geburtshilflichen Abteilung oder von extern aufnimmt - und ggf. weiterverlegt. Alles andere würde die jahrzehntelangen Bemühungen der Neonatologen, die Versorgungsqualität durch Entbindung von Risikoschwangeren in Zentren mit angeschlossener Neonatologie zu verbessern, ja komplett konterkarieren!

    Irritiert

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie

  • Hallo Herr Staender,

    der von Ihnen zitierte §1 Abs. 5 Satz 7 ist nach meiner Zählung Satz 8.
    Sicherlich liegt Ihnen die FPV ja vor, nur noch einmal für alle der relevante Satz 7:

    Zitat

    Ist im Fallpauschalen-Katalog für das Krankenhaus, in dem die Geburt stattfand, eine Mindestverweildauer für die Fallpauschale vorgegeben und wird diese nicht erreicht, ist die Versorgung des Neugeborenen mit dem Entgelt für die Mutter abgegolten.

    Bei der P60B liegt die Mindestverweildauer bei 24 h für das Krankenhaus, in dem die Geburt stattfand. In dem ursprünglich beschriebenen Fall ist daher diese Fallpauschale nicht abrechenbar. Jeder Grouper müsste das in diesem Fall auch so ermitteln. Eine untere Grenzverweildauer oder Verlegungsabschläge sind für die Fallpauschale auch gar nicht definiert, da es sich eine Verlegungsfallpauschale handelt. Der von Ihnen zitierte Satz dürfte sich nur auf die restlichen Verlegungsfälle (also Aufenthalte > 4 Tage) beziehen.

    Was die logische Bewertung und die Konsequenzen angeht, muss ich Ihnen recht geben. Diese Fälle sind in der Regel extrem aufwändig (sowohl medizinisch als auch von den Kosten her) und dann als Geburtsklinik keinen Erlös zu erhalten ist schon bitter. Vor allem ergibt sich aber die von Ihnen beschriebene Ungleichbehandlung. Auch wir sind bei hauseigenen Geburten und Weiterverlegung aus unserer Pädiatrie in externe Kinderkardiologie oder Kinderchirurgie entsprechend benachteiligt. War die Geburt aber im Nachbarkrankenhaus und das Kind war zwischendurch vor Verlegung zum Maximalversorger noch einige Stunden bei uns, dann wird der Fall bezahlt.

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz

  • Hallo Herr Bongartz,

    danke, jetzt hab\' ich\'s glaube ich kapiert (und auch noch mal richtig nachgezählt :rotwerd:). Meine Bedenken, dass dies möglicherweise die ein oder andere Klinik dazu verleiten könnte, Risikogeburten eben doch nicht antepartal zu verlegen sind dadurch allerdings noch größer geworden...

    Dankbar

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie