Koronaratherosklerose und KHK

  • Hallo Forum,

    im Rahmen einer DRG-Schulung war eine Ärztin folgender Ansicht:
    Die Kodierrichtlinie 0901d Ischämische Herzkrankheit; Angina pectoris (I20.–) sei nur auf allgemeine Koronaratherosklerose anzuwenden und nicht, wenn eine Koronare Herzkrankheit vorliegt (1-, 2- oder 3 Gefäßerkrankung).
    Meines Erachtens ist jede KHK i.S. der Kodierrichtlinien als Koronaratherosklerose zu werten. Insofern müsste auch bei KHK diese Kodierrichtlinie gelten.

    Wer hat Recht?
    Danke für Antworten!

    Alexander Prillwitz

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von alex.prillwitz:
    im Rahmen einer DRG-Schulung war eine Ärztin folgender Ansicht:
    Die Kodierrichtlinie 0901d Ischämische Herzkrankheit; Angina pectoris (I20.–) sei nur auf allgemeine Koronaratherosklerose anzuwenden und nicht, wenn eine Koronare Herzkrankheit vorliegt (1-, 2- oder 3 Gefäßerkrankung).

    Guten Tag,

    die DKR macht diese Einschränkung nicht, deswegen kann ich diese Meinung nicht nachvollziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Prillwitz,

    die DKR 0901d ist inklusive, siehe Unterkapitel \" früher chirurgisch behandelte ischämische Herzkrankheit\". Es wäre bestimmt nicht aufgeführt, wenn es Exklusive wäre :biggrin:

    Gruß aus Bayern

    Andrea-FS1 :d_v: