ZE 16 bei DRG für Stammzellentnahme DRG A42

  • Hallo Forum,
    ein großer Kostenträger hat eine nachträgliche Prüfung unserer Daten durchgeführt und kam zu folgendem Ergebnis:
    Die zusätzliche Berechnung des ZE 16 (Neupogen)ist im Zusammenhang mit der DRG A42 nicht möglich, da in der Kalkulation dieser DRG die Kosten für den Wachstumsfaktor bereits berücksichtigt sind.
    Bei Nachfrage, wurde uns mitgeteilt, dass ein beratender Arzt dieser Kasse dies festgestellt hat.
    Die Rechnungen wurden sofort um das ZE gekürzt und zur Zahlung angewiesen.
    Stimmt diese \"Behauptung\"? Wie kann man sich gegen solche Kürzungen wehren, ohne Wochen lang warten zu müssen?
    Ich bitte um Ihre geschätzte Hilfe.
    Einen sonnigen Tag wünscht
    Nastie

  • Hallo Nastie,

    m. E. ist die Forderung der Krankenkasse völlig haltlos, da weder das Krankenhausentgeltgesetz noch die Fallpauschalenvereinbarung einen solchen Abrechnungsausschluss vorsehen (im Gegensatz etwa zu ZE01 oder ZE02, die ausdrücklich bei DRG L60, L71 oder L61 nicht abrechenbar sind). Ob der von der Kasse dargestellte Grund der Zahlungsverweigerung der Wahrheit entspricht, ist in dem Zusammenhang unerheblich.
    Ein Patentrezept gegen solche Kürzungen kenne ich leider auch nicht.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo,

    auch wir erhalten zunehmend Anfragen zu diesem Thema.

    Es kann nur auf die FPV 2005 §5 Absatz 1 verwiesen werden: \"Zusätzlich zu einer Fallpauschale....dürfen bundeseinheitliche Zusatzentgelte nach dem Zusatzentgelte-Katalog nach Anlage 2 bzw. 5 abgerechnet werden....\"

    Es gibt keine Einschränkung auf bestimmte DRGs.

    Gruß PVW

  • Neuste Mitteilung des Kostenträgers an uns:
    \"Bei den Ablehnungen beziehen wir uns auf ein Grundsatzgutachten- Analyse der ZE´s Version 2.1 vom 21.02.2005. In diesem vom Kompetenz- Centrum-Okologie des MDS erstellten Gutachten, werden die für den Bereich Onkologie und Hämatologie relevanten ZE´s der FPV 2005 bewertet.
    Zitat: \"Eine zusätzliche Zuordnung.....\"

    Was soll man denn davon halten? Da erstellt der Spitzenverband des Med. Dienst ein Grundsatzgutachten?
    Wozu haben wir denn dann ZE`s eingeführt, wenn sie nach Belieben des MDK dann wieder gestrichen werden?
    Unfassbar!!!
    Kennt jemand dieses Gutachten? Wir überlegen uns indes das weitere Vorgehen.
    Gruß Nastie :boese: