Hallo Forum,
wie alle muss ich den neuen Katalog erst einmal verdauen.
Folgendes Problem ist mir für unser Haus sofort ins Auge gesprungen:
Die DRG K04Z (große Eingriffe bei Adipositas) wurde aus dem Katalog herausgenommen und in die Anlage 3 (Leistungen, die ... noch nicht mit DRG-Fallpauschalen vergütet werden) geschoben. Wir haben diese DRG bisher nach Katalog abgerechnet. Wie werden diese Fälle ab 01.01.06 abgerechnet, wir werden mit hoher Wahrscheinlichkeit bis dahin keine Vereinbarung mit Kostenträgern erreicht haben.
Gilt dann §7 (4) der Fallpauschalenvereinbarung mit 450 € pro Tag oder §10 (1) mit 600 €, beides nicht gerade kostendeckend.
Gibt es eine Möglichkeit mit der alten Bewertungsrelation aus 2005 weiterzuarbeiten nach §15 KHEntG, obwohl das in der FP-Vereinbarung ausgeschlossen wird?
Viele Grüße aus Frankfurt
P. Möckel