Hallo Forum (-sjuristen) !
Wir (d.h. meine Lieblingskrankenkasse :teufel: und ich :g_bluang: ) sind uns nicht einig, ob der Landesvertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. [f3]2[/f3] in der Zeit zwischen der Kündigung durch die KK und dem Schiedsstellenspruch am 13.04.2005 anzuwenden war.
Für den Vertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. [f3]1[/f3] habe ich einiges auf der Homepage der Krankenhausgesellschaft gefunden. Gilt für den Vertrag nach ... Nr. 2 entsprechendes ?
Vielen Dank schon mal und schönes Wochenende!