Hallo liebes Forum,
wir haben folgendes Problem:
Pat. kommt mit Verbrennungen 2. Grades zur stationären Aufnahme. Unsererseits werden die Prozeduren:
5893.0e und 5893.06 durchgeführt. HD: ist T30.2 Jetzt erhalten wir die Fehler-DRG 901D. Wie kann das sein, kann man überhaupt Fehler-DRG abrechnen. Wir können aber auch nicht einfach die Prozeduren weglassen, oder?
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
KS