• Hallo liebes Forum,

    wir haben folgendes Problem:
    Pat. kommt mit Verbrennungen 2. Grades zur stationären Aufnahme. Unsererseits werden die Prozeduren:
    5893.0e und 5893.06 durchgeführt. HD: ist T30.2 Jetzt erhalten wir die Fehler-DRG 901D. Wie kann das sein, kann man überhaupt Fehler-DRG abrechnen. Wir können aber auch nicht einfach die Prozeduren weglassen, oder?
    Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
    KS

  • Hallo,
    der Begriff Fehler DRG ist in diesem Zusammenhang leider etwas irreführend. Besser ist es hierbei von sonnstiger DRG zu sprechen.
    Wichtig für Sie die DRG 901D ist abrechnungsfähig. Relativgewicht liegt bei 1,879.
    Schauen Sie sich mal den Fallpauschalenkatalog an.
    Die Prozeduren dürfen Sie entsprechend den DKR nicht weglassen.
    Gruß
    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    sehr wahrscheinlich kommt die 901D durch die Kodierung der hier nicht passenden Prozeduren zustande. Für Operationen bei Verbrennungen stehen eigene OPS-Schlüssel aus dem Bereich 5-921.x zur Verfügung. Mit diesen kommt man dann auch in eine Verbrennungs-DRG (wenn auch nicht immer aus der operativen Partition).

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz

  • Hallo,
    der Hinweis von Herrn Bongartz ist natürlich zu beachten.
    Aber wenn Sie dennoch nach korrekter Kodierung in die DRG 901 gelangen gilt das oben beschriebene.

    Gruß
    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)