2 mal ZE05 abrechenbar ??

  • Guten Morgen,

    bei dem Pat. wurden aufgrund eines penetrierenden aortales Ulcus 2 thorakale Endografts in einer Sitzung implantiert.
    Der OPS hierzu ist 5-38A.7: Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta thoracica, also PLURAL !

    Der Text des entsprechenden ZE05: Stentgraft-Prothesen bei thorakalen und thorakoabdominalen Aortenaneurysmen, nicht perkutan-transluminal, ist ebenfalls PLURAL !!

    Meine Frage nun: Können hier 2 ZE abgerechnet werden, oder ist es durch den Plural im Text nur möglich das ZE einmal abzurechnen ??

    Anmerkung: Das ZE01 Hämodialyse ist im Singular definiert und kann (daher?) ja auch mehrfach abgerechnet werden.
    Vielen Dank für die Kommentare.

    F. Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Hallo Herr Holzwarth,
    es ist schon immer wieder erstaunlich, wo überall unklare Formulierungen zu Auseinandersetzungen führen können. Natürlich sind im OPS einzelne Endprothesen gemeint, anderenfalls hätte längst ein Mengensplit eingeführt werden müssen, wie bei 8-836 bis 8-838. Der Plural in der Kapitelüberschrift bezieht sich auf die unterschiedlichen Prothesenlokalisationen, die unter 5-38a klassifiziert werden. Dies ist wird im OPS allerdings leider nicht durchgängig gehandhabt. Eine Klarstellung durch das DIMDI wäre wünschenswert.
    Zur Verwendung des Plurals in den ZE-Definitionen kann als Beispiel das ZE2005-23 \"Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, perkutan-transluminal\" dienen, mit dem auch der Fall einer einzelnen Prothese 8-836.f4 berücksichtigt ist. Üblicherweise werden diese ZE auch differenziert vereinbart, also entsprechend dem Materialverbrauch.
    Wegen des Materialverbrauches wäre es ja auch widersinnig, wenn in Ihrem Fall nur ein ZE05 abrechenbar wäre, hier sollten Sie nicht nachgeben.

    Mit besten Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Bartkowski!

    Für so eindeutig halte ich die Mehrfachabrechnung der ZE05 während eines Aufenthaltes nicht. Im Text steht nunmal eindeutig Prothesen. Dies beinhalte eine und mehr. Da das DRG-System nun nicht gerade von Sinnhaftigkeit geprägt ist, würde ich Ihre Annahme durchaus in Frage stellen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Danke für die schnellen Antworten.
    Vielleicht wäre ja das ZE für die medikamentenbeschichteten Koronarstents hilfreich. Wie wird den dort verfahren? Wird nur 1 ZE abgerechnet oder wenn implantiert, mehrere??

    Bei den ZE´s für 2006 wird wieder der PLURAL verwendet.

    Vielen Dank und Grüße
    F. Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Nach aktuellen Informationen des DIMDI werden folgende von mir beantragten Klarstellungen im OPS 2006 bei den Hinweisen zu 5-38a aufgenommen:
    \"Bei Implantation mehrerer Stent-Prothesen ist jedes Implantat gesondert zu kodieren\".
    Damit ist die Mehrfachkodierung und Mehrfachabrechnung des ZE sichergestellt. Da es sich um eine Klarstellung, nicht jedoch um eine Klassifikationsänderung handelt, ist dieses Vorgehen auch für 2005 gerechtfertigt.
    Folgender weiterer Hinweistext erlaubt die Abgrenzung gegenüber den perkutan-transluminalen Prozeduren 8-836 und den individuell zu vereinbarenden ZE:
    \"Zur endovaskulären Implantation ist in der Regel eine offen chirurgische Gefäßfreilegung zur Einbringung des Implantates erforderlich sowie ein anschließender Verschluss der Gefäßwand durch Naht\"

    Ein kleiner Lichtblick bei den hohen Implantatkosten!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Holzwarth,
    hallo Forum,

    ich denke nicht, dass das ZE für die DES hilfreich sein kann. Nach meinem Kenntnisstand ist das ZE für die Medikamente-freisetzenden Koronarstents vielfach mit einem Faktor (Anzahl der Stents) kalkuliert und vereinbart worden: Das Entgelt für das ZE 2005-19 in Höhe von X € basiert beispielsweise auf durchschnittlich 1,7 Stents. Dieses eine Entgelt wird dann abgerechnet, unabhängig davon, ob 1, 2 oder 3 Stents implantiert wurden.

    Bin ich richtig informiert ?

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Systemlernender,
    in den Fußnoten zu den zu vereinbarenden Zusatzentgelten gemäß §6 Abs. 1 KHEntgG findet sich der Hinweis:
    \"Weitere Untergliederungen der Entgelte sind analog der Zusatzentgelte der Anlage 5 durch Anfügen einer laufenden Nummer zu kennzeichnen.\"
    Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis reger Gebrauch gemacht, d.h. je nach Anzahl der Stents (üblicherweise orientiert an OPS-Kodes, mitunter aber auch frei definiert) werden unterschiedliche Entgelte vereinbart.
    Mfg

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin