Rippenserienfraktur mit Hämatothorax

  • Zitat

    Aber vielleicht kann uns ja Herr Schrader Infos über Ausdehnung und evt. Zu-/Abnahme des Hämatothorax zukommen lassen...

    ... aber natürlich.

    Soeben noch einmal mit dem Ch. gesprochen:
    Ca. 100 ml Flüssigkeit, nicht punktionsbedürftig. Im Rahmen weiterer Röntgendiagnostik rückläufig.

    Gruß
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    danke für die prompte Antwort.

    Zitat


    Original von B. Schrader:
    ...Ca. 100 ml Flüssigkeit, nicht punktionsbedürftig. Im Rahmen weiterer Röntgendiagnostik rückläufig.


    Damit dürfte wohl klar sein, dass es sich bei diesem Fall um eine der von mir beschriebenen, häufig anzutreffenden Konstellationen handelt.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Balling,

    ich glaube, Sie haben mich total missverstanden.

    Ich wollte sagen, dass das, was für den „Hämatothorax“ gilt, gleichermaßen auch für die Rippenserienfraktur gilt (auch bloß Röntgenkontrollen). Die Atemtherapie gilt doch für beide Diagnosen, das Analgetikum ist auch gleichzeitig ein Antipyretikum, gilt also auch für beide.

    Was letztendlich den Ausschlag zur HD-Definition macht, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes. Er sollte sich für die Begründung nur eine aussuchen, die nicht für beide Diagnosen gleichermaßen verwendet werden kann und dies insbesondere dann nicht, wenn unterschiedliche DRG´s dabei herauskommen.

    Übrigens, mir fällt noch ein, wenn die Rippenserienfraktur HD sein soll, könnte der Pleura-Erguss – nennen wir ihn einmal so, weil ein Hämatothorax nicht nachgewiesen wurde - durchaus auch als Frühkomplikation eines Traumas gewertet werden (T79.8 Kreuz + J91 Stern).

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter et al.,

    Zitat


    Original von winterth:
    ...Was letztendlich den Ausschlag zur HD-Definition macht, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes...


    Richtig. Aber wie Sie schon feststellten, sollte er dies auch schlüssig begründen können. Und da scheint mir ein 100ml-Erguss deutlich weniger aussichtsreich als eine Rippenserienfraktur, die bekanntlich bei jeder Bewegung höllische Schmerzen verursacht.
    Obendrein ist nach meiner klinischen Erfahrung (Literaturergebnisse liegen mir leider nicht vor) bei den von Herrn Schrader beschriebenen Befunden die Gefahr eines Pneumothorax (mit möglicher respiratorischer Insuffizienz) deutlich höher als eine bedrohliche Situation durch den „Mini“-Hämatothorax.
    Die Notwendigkeit der stationären Überwachung würde ich deshalb klar an der Rippenserienfraktur festmachen.

    Natürlich kann der behandelnde Arzt „stur“ bleiben und auf seiner Sichtweise beharren. Nur stellt sich für mich als Pragmatiker die Frage, soll bei der zu erwartenden anderen Einschätzung durch den MDK dann immer der Klageweg beschritten werden?

    Übrigens, auch mir ist natürlich prinzipiell eine Verschlüsselung lieber, die zu einem höheren RG führt, aber bitte mit guter Erfolgsaussicht.
    Hilfskonstruktion: In Zweifelsfällen versuche ich, mich in die „Gegenseite“ hineinzuversetzen und entsprechend gegen mich zu argumentieren. Wenn es mir dabei nicht gelingt, mich zu überzeugen, :d_zwinker: verzichte ich auf den potentiell höheren Erlös. Um – aus meiner Sicht – fragwürdige/leicht angreifbare Kodierungen durchzusetzen zu versuchen, fehlt mir schlicht die Bereitschaft, meine Ressourcen (Zeit, Geld...) zu „verbraten“.


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Guten Morgen, die Herren,
    ich bin ja froh, dass mein Problem erkannt wurde - das Finden einer fundierten Begründung für die HD Hämatothorax.

    Wir haben uns für die Rippenserienfraktur entschieden.

    In eigener Sache: Ich frage mich immer wieder, wie - im Falle einer § 17c KHG Prüfung - solche Fälle unstrittig als richtig oder falsch kodiert eingestuft werden.


    Gruß
    B. Schrader