Hallo Forum,
ein Patient wird postoperativ extubiert, erbricht während dessen und wird umgehend abgesaugt.
Handelt es sich hier um eine intraoperative Komplikation?
Kann ich den Aufwand abbilden?
Gruß
B. Schrader
Hallo Forum,
ein Patient wird postoperativ extubiert, erbricht während dessen und wird umgehend abgesaugt.
Handelt es sich hier um eine intraoperative Komplikation?
Kann ich den Aufwand abbilden?
Gruß
B. Schrader
Hallo Herr Schrader,
wenn der Patient nicht aspiriert hat und lediglich abgesaugt werden muß, sehe ich darin keine kodierfähige Komplikation. Das Absaugen der Mundhöhle gehört eh zur Extubation dazu und nur, weil ich ein zweites Mal absauge, daraus eine Kodierung machen? :rotwerd:
Hallo, Herr Büttner,
klingt plausibel, aspiriert hat er nicht.
Danke
B. Schrader
Hallo Herr Büttner, Herr Schrader,
über PONV (post operative nausea and vomiting) hatten wir hier schon mal diskutiert: interner Link
Ich halte das geschilderte Ereignis durchaus für kodierungswürdig. Alleine das Absaugen ist eine therapeutische Massnahme im Sinne der DKR-Definition für Nebendiagnosen. Weiterhin hat sich evtl., auch ohne Aspirationspneumonie, der Aufenthalt im AWR verlängert, man hat MCP gegeben, oder sogar ein Röntgen-Thorax angefertigt.
Nur weil es keinen spezifischen Kode gibt, sollte man die Flinte nicht gleich ins Korn werfen. T88.5 wäre, denke ich, bei sauberer Dokumentation im Anästhesieprotokoll, durchaus vertretbar.
Stefan Stern
Hallo, Herr Stern,
das kingt auch plausibel.
Es scheitert mal wieder - an der sauberen Dokumentation.
Danke nochmals.
B. Schrader