Nierenkolik - Harnleiterstein

  • Hallo liebes Forum,

    folgende Situation:
    Ein 40-jähriger Pat. kommt frühs um 7:00 wegen Nierenkolik schmerzgeplagt als Notfall(0107) zur stat. Aufnahme. Zu diesem Zeitpunkt kann der aufnehmende Arzt noch nicht die voraussichtliche Dauer der Bahandlung abschätzen. Es wird eine parenterale Schmerz- und Spasmolysetherapie begonnen. Überraschenderweise gebiert der Pat. bereits nach 2 Std. seinen Stein und ist von diesem Augenblick an beschwerdefrei. Er wird um 10:45 entlassen.
    Die Kasse verlangt nun, den Fall als amb. Notfallbehandlung abzurechnen.

    Kann mir hier jemand weiterhelfen, unter dem o.g. Stichwort habe ich nichts gefunden.

    MfG
    W. Brunner

  • Hallo,

    siehe hier.
    Gruß

    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Normalerweise: Aufenthalt ein Paar Stunden: ambulant, wenn der Patient auf eigene Verantwortung nach Hause geht - können Sie den Fall stationär berechnen.

    Grüße
    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Sorry,

    bin neu hier, habe erst jetzt gesehen, daß die Frage schon alt ist......


    :rotwerd: :rotwerd:

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo lorelei,

    kann schon mal passieren, ändert aber nichts daran, daß Ihre Ansicht m.E. falsch ist.
    Entscheidend ist die ex ante Sicht des Arztes. Wenn dieser also (medizinisch begründet) der Meinung ist, daß eine stationäre Behandlung notwendig ist und entsprechende Schritte einleitet, ist es irrelevant, ob sich unerwarteterweise der Fall von alleine löst.
    Man mag jetzt sicherlich auf fachlicher Ebene diskutieren, ob in diesem Fall ex ante eine stationäre Aufnahme gerechtfertigt gewesen wäre. Aber das ist dann eher eine Frage der Dokumentation. Generell kann aber meiner Meinung nach nicht gesagt werden, daß eine Nierenkolik auf jeden Fall ambulant abzurechnen ist.

    Abgesehen davon ist aufgrund der aktuellsten Rechtsprechung eine Rückstufung von stationär auf ambulant im Nachhinein nicht mehr ganz so ohne, weil es ein Urteil des Landessozialgerichts NRW (?) gibt, in dem das Gericht die Ansicht vertrat, daß in einer solchen Konstellation die Kasse dem Krankenhaus überhaupt nichts zahlen muß (eine entsprechende Diskussion dazu gibt´s hier auch irgendwo im Forum, wenn ich mich nicht ganz irre).

    Herzlichen Gruß,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"