Fraktur des Beckens mit Verletzung der Harnblase

  • Einen schönen guten Morgen,
    folgendes Problem habe ich:

    Patient kommt mit Zustand nach Unfall.
    HD Fratur des Beckens , S32.-- mit Weichteilschaden
    ND Prellung der Harnblase , S37.21 mit S31.83

    S37.21 wurde kodiert, weil im Urinstatus Blut gefunden wurde.
    Der Chirurg hat mir mitgeteilt, dass bei einer Beckenprellung-/Fraktur es auch zur Prellung der Harnblase kommen kann.

    Die Kodierung wurde mit der KDR 1911a begründet.
    Dagegen spricht für mich die KDR 1902a/Prellungen werden nicht kodiert wenn... somit müsste doch die Verletzung kodiert werden.
    Nebenbei bemerkt, diese ND triggert den Fall von I62Z auf W61Z, obwohl die Diagnose nicht CCL belegt ist.

    Gruß
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    Zitat


    Original von B. Schrader:
    ...S37.21 wurde kodiert, weil im Urinstatus Blut gefunden wurde...


    wenn das alles war, würde ich daran zweifeln, dass die Harnblasenprellung zu kodieren ist. Oder wurden zusätzlich Ressourcen verbraucht (außer Kontrollen des Urinstatus und evt. Kontrollsonographien)?

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo,
    wenn im U-Status Blut gefunden wird, und es sonst keine Ursache (Harnwegsinfekt, Nierenerkrankung...) außer der Fraktur gibt, warum sollte das als Nebendiagnose nicht kodierbar sein?

    Diese Regel 1902 würde hier bedeuten, man kodiert nicht \"Beckenprellung\" zusätzlich zur Fraktur. Es ist die \" Prellung der Harnblase\" in der Systematik ja auch nicht bei \"oberflächlichen Verletzungen\" einsortiert - wäre ja auch völliger Nonsens!

    Da davon auszugehen ist, dass auch Hr. Schrader an einem \"vernünftigen\" Krankenhaus arbeitet, hat man sicherlich bei einer Beckenfraktur den Pat. sonographiert und ggf. den pathologischen U-Status kontrolliert - also ist zumindest diagnostischer Aufwand entstanden. Meiner Ansicht nach kommt hier die Regel der \"abnormen Befunde\" nicht zum tragen - denn wenn der Verdacht hier auf die Blasenverletzung besteht, dann wird ja kein \"abnormer Befund\"=Blut im Urin, sondern dessen Ursache kodiert.

    Meiner Ansicht nach kann es hier nur eine Antwort geben:
    Kodieren.

    Viele Grüße
    P.Dietz

  • Hallo, Herr Dietz,
    ich kann definitiv nur mit einem weiteren Kontroll-Urinstatus dienen.
    Eine Sono wurde routinemäßig durchgeführt, nicht ein weiteres Mal zur Kontrolle.

    Ich verstehe aber immer noch nicht, warum hier die Harnblasenprellung verwendet wurde.

    Wenn die Harnblase geprellt wurde, und dadurch Blut im Urin nachgewiesen wurde, muss die Harnblase doch verletzt sein. Warum kann ich denn nicht z.B. den Kode S37.20 nehmen?


    Danke
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader und Herr Dietz,

    zusammengefasst ist also nur Blut im Urin nachgewiesen worden. Es handelte sich offensichtlich nur um eine Mikrohämaturie (häufig bei Beckenfrakturen).
    Dass hierfür eine Harnblasenprellung ursächlich sein soll, ist rein hypothetisch. Genauso gut könnte eine Verletzung der Harnröhre vorgelegen haben. Offensichtlich war das Krankheitsbild aber nicht so dramatisch, dass man eine weitergehende Diagnostik für notwendig erachtete. Also, wo soll der Ressourcenverbrauch liegen?
    Zumal die Regel zu den „Abnormen Befunden“ doch ziemlich eindeutig ist...

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld