Einen schönen guten Morgen,
folgendes Problem habe ich:
Patient kommt mit Zustand nach Unfall.
HD Fratur des Beckens , S32.-- mit Weichteilschaden
ND Prellung der Harnblase , S37.21 mit S31.83
S37.21 wurde kodiert, weil im Urinstatus Blut gefunden wurde.
Der Chirurg hat mir mitgeteilt, dass bei einer Beckenprellung-/Fraktur es auch zur Prellung der Harnblase kommen kann.
Die Kodierung wurde mit der KDR 1911a begründet.
Dagegen spricht für mich die KDR 1902a/Prellungen werden nicht kodiert wenn... somit müsste doch die Verletzung kodiert werden.
Nebenbei bemerkt, diese ND triggert den Fall von I62Z auf W61Z, obwohl die Diagnose nicht CCL belegt ist.
Gruß
B. Schrader