Bei Aufnahme bei postoperativen Komplikationen

  • Guten Tag, Forum
    Ich bin über die Kodierung der postoperativen Komplikationen, bei Pat. die entweder auswärts operiert werden, oder ambulant vor 2, 3 Tagen operiert wurden und jetzt bei uns aufenommen werden, verzweifelt. In der Kodierrichtlinie steht (Seite 8: kein Kode aus der Tabelle 1 und auch nicht aus der T- Gruppe, wenn besser spezifiziert werden kann, benutzen.
    Wenn z.B. vor 2 Tagen ein suprapubischer Katheter gelegt wurde und jetzt kommt der Pat. mit Blutung aus der Stichstelle und einer Blasentamponade, ist die N32.8 die richtige HD und nicht die T.81.0 zu kodieren? die Harnblasentamponade wurde in der Ambulanz steril über einen dicken DK ausgeräumt(großer Aufwand). Darf man dann die OPS 5-570.4 (endoskopische operative Ausräumung einer HB- Tamponade transurethral) benutzen. Es gibt keine andere Möglichkeit die Ausräumung zu kodieren.
    Oder wenn eine mit Bauchdeckenabszess kommt, wird die HD mit L02.2 und nicht T81.4 kodiert?
    Bitte kann mir die Fragen beantworten
    Vielen Dank
    TOK-HUE

  • Hallo Tok-Hue.
    Sie haben den Sachverhalt m.E. schon richtig erfaßt. Bei den Komplikationen unter T81... und T88/89... müssen sie so genau wie möglich kodieren, da diese Kodes nur bei Komplikationen \"andernorts nicht klassifiziert\" zu benutzen sind. L02.2 bezeichnet nun mal einen Bauchdeckenabszeß näher als die T81.4, und mit Ihrem Beispiel von N32.2 vs. T81.0 verhält es sich ebenso. Mit der Angabe des OPS-Kodes 5-570.4 für die Ausräumung der Harnblasentamponade haben wir jedenfalls nur negative Erfahrungen seitens des MDK gemacht. Meiner Meinung nach verständlich, denn \"richtig\" operiert haben Sie ja eigentlich nicht, v.a. nicht endoskopisch. Sie haben vielmehr einen DK gelegt und die Koageln \"ausgespült\".

    mfG Findus

    MfG findus