Hallo Forum.
Folgender Fall:
Pat wird zur operativen Nierenbeckenplastik aufgenommen.
Bei nicht zu erwartender Verschlechterung der Nierenfunktion, und nahezu normwertiger Funktion der betroffenen Niere, wird dann gegen die OP entschieden und ein konservatives Vorgehen mit regelmäßiger Kontrolle beschlossen.
Mein Problem ist jetzt, dass die KK nach Rücksprache mit dem MDK diesen Fall als ambulanten Fall abgerechnet haben will.
Ich würde ja mit dem BSG Urteil B3 KR 11/04 vom 17.03.05 argumentieren, allerdings bin ich mir nicht ganz sicher ob es passt :d_gutefrage:
:sonne: Grüße
papiertiger