OP nicht durchgeführt / Konservative Behandlung

  • Hallo Forum.

    Folgender Fall:
    Pat wird zur operativen Nierenbeckenplastik aufgenommen.
    Bei nicht zu erwartender Verschlechterung der Nierenfunktion, und nahezu normwertiger Funktion der betroffenen Niere, wird dann gegen die OP entschieden und ein konservatives Vorgehen mit regelmäßiger Kontrolle beschlossen.

    Mein Problem ist jetzt, dass die KK nach Rücksprache mit dem MDK diesen Fall als ambulanten Fall abgerechnet haben will.

    Ich würde ja mit dem BSG Urteil B3 KR 11/04 vom 17.03.05 argumentieren, allerdings bin ich mir nicht ganz sicher ob es passt :d_gutefrage:

    :sonne: Grüße
    papiertiger

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Lieber Papiertieger,

    da bin ich aber genau der Meinung und hätte mich eben auf dieses Urteil vom BSG berufen.
    Siehe auch die ähnliche Diskussion hier: http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=5157&start=1#0

    Mit freundlichen Grüßen M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo,

    natürlich ist dies ein stat. Aufenthalt. Ich würde ihn mit der Hauptdiagnose und der Z53 sowie entsprechender Nebendiagnose(Kodierrichtlinien D007a, Beispiel 2)abrechnen. Ein ambulanter Fall kann es gar nicht sein, da die Pat. mit schlechten Nierenfunktionswerten doch gar nicht zur OP aufgenommen worden wäre. Es ist tragisch, daß wir mit solchen Anfragen unsere Zeit verplempern müssen.

    Liebe Grüße
    I. Kupfer