Formulierung der KK-Anfragen

  • Hallo Forum,
    die ordnungsgemäßen Leistungsprüfungen der KK nach § 275 Abs. 1 SGB V sagen oftmals nichts aus.
    In der Regel lässt sich nicht herauslesen, was konkret geprüft werden soll ( HD, ND, VWD und und und.) Diese Angaben benötige ich aber, um zielgrecht die entsprechenden Unterlagen zusammen zu stellen.
    Der Ressourcenverbrauch bestimmter Diagnosen geht eben nicht aus dem Arztbrief hervor, dafür aber evtl. aus der Pflegedokumentation.
    Kann ich von den Krankenkassen eine konkrete Anfrage verlangen?
    Es gibt eine kleine KK, die teilt uns grundsätzlich nicht mit, was genau geprüft werden soll.
    Ich habe jetzt mal meinen ganzen Mut gebündelt und diese nicht aussagekräftigen Anfragen zu meiner Entlastung zurück geschickt mit der Bitte, die Anfragen doch zu konkretisieren um zielgerecht die Unterlagen übersenden zu können.
    Danke
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,
    würde mich interessieren, ob Sie Erfolg haben.
    Gelegentlich kursiert hier im Forum der Begriff Anforderung einer medizinisch substantiierte Begründung (z.B. hier). Ich weiß aber nicht, ob sich die Kassen darauf einlassen (müssen).
    Bis jetzt sind meine Erfahrungen: je kleiner die Kasse, desto genauer die Anfragen. Aber die großen ziehen nach, da sie merken, daß auf diese Art die Anzahl der Widersprüche sinkt.

    Ein mögliche Vorgehensweise wäre auch: Brief hinschicken und dann detailliert im Widerspruch die entsprechende HD und ND begründen. Kann bei geschicktem Einsatz von Textbausteinen unterm Strich auch für das KH ökonomisch sein.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Schrader und Horndasch,
    ich bevorzuge ebenfalls die Methode Schrader und fordere die KK auf, die Anfrage zu konkretisieren, um dann auch eine qualifizierte Stellungnahme abgeben zu können. Die vorgeschlagene Vorgehensweise von Herrn Horndasch halte ich aus datenschutzrechtlicher Sicht für problematisch. Nach meiner Einschätzung stehen den KK nur Informationen zu, welche nicht über die im § 301 Datensatz enthaltenen Informationen hinausgehen. Für alles Weitere ist der MDK zuständig, welcher dann ggf. nicht nur den E-Bericht sondern auch andere Dokumentationen bis hin zu einem G-AEP Formular anfordert.
    Ich bin nicht bereit, in \"vorauseilendem Gehorsam\" etwas an die KK herauszugeben, was ihnen nicht zusteht. Manche mögen das als \"starrsinnige Haltung\" interpretieren, die zur Verhärtung der Fronten beitragen könnte, der Gesetzgeber hat aber hier eindeutige Grenzen und Verfahren festgelegt.
    Gruß
    G. Fischer

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Zitat


    Original von gefi:
    Die vorgeschlagene Vorgehensweise von Herrn Horndasch halte ich aus datenschutzrechtlicher Sicht für problematisch.

    Guten Morgen Forum, Hallo Herr Fischer
    habe mich leider nicht so klar ausgedrückt. Den Brief natürlich nicht an die Kasse, sondern an den MDK schicken.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch