Paravertebrale Myogelosen zusätzlich kodieren?

  • Hallo liebes Forum!

    Wer von Euch hat erfahrung mit konservativer akut-stationärer Behandlung von Cervicobrachialgien, Lumboischialgien, Bandscheibenvorfällen u.Ä.?

    Bisher war es bei uns üblich, bei Cervicobrachialgien im Falle von Myogelosen zusätzlich die
    M62.88 \"Myogelosen im Nacken- und Schulterbereich\"
    zu kodieren, um den erhöhten Ressourcenverbrauch durch Infiltrationen und physikalischen Massnahmen zu dokumentieren.

    Nun führt diese ND in einem Fall zu einem upcoding von der DRG
    B71D auf B71C, und der MDK hält das für unzulässig... :sterne:


    Eure geschätzte Meinung würde mich sehr interessieren,
    TY

    J.S.

    Medizin-Controller aus dem tiefen Süden

  • Wenn tatsächlich ein Mehraufwand betrieben wurde und dokumentiert, d. h. die Infiltrationen nicht regelhaft ohnehin zur Therapie der HD gehören, würde ich darauf bestehen, diesen auch durch die entsprechende Nebendiagnose abzubilden!

    Aus dem regnerischen Westfalen

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie

  • Wenn die Myogelosen so ausgeprägt waren, so dass diese ein eigenständiges
    Problem darstellten und einer über den üblichen Maß hinausgehenden intensiven Therapie bedürften (KG, Massagen, Infiltrationen, Elektrotherapie etc..), dann sollte dies auch kodiert werden können.
    Gruß
    Ordu