• Hallo liebes Forum,

    ich habe folgendes Problem zu lösen und hoffe auf Ihr kompetentes Fachwissen!!!!!

    Ein Patient liegt auf der internen Intensivstation. Aufgrund eines intermittierenden AV-Block II und III.° wird er von dort in ein anderes Krankenhaus zur Schrittmacherimplantation verlegt. Nach der durchgeführten Op wird er in unser Haus zurück verlegt.

    Meine Frage: Muss ich nun im ICU-Scoring bei den TISS unter dem Score \"Aktionen ausserhalb der Station\" eine positive Eingabe für den Op-Tag vornehmen? Oder fallen hierunter keine Operationen, die in einem anderen Krankenhaus durchgeführt werden?!
    :sterne:

    Ich hoffe auf Ihre kompetente Mithilfe!!!!
    Vielen Dank,


    Simone F

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone.

    wenn der Patient umgehend wieder zu Ihnen auf die Intensivstation zurück kommt, handelt es sich um eine Verbringung. Für die erbrachte Leistung (SM-Implantation) werden Sie eine Rechnung erhalten, dafür dürfen Sie die SM-Implantation verschlüsseln (DKR P016d) – und analog die „Aktion außerhalb der Station“.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Balling, zur Vervollständigung:

    bei einer Verbringung sehe ich das ebenso wie Sie.

    Wenn der Pat. jedoch verlegt und nicht verbracht wurde, ist meiner Meinung nach die \"Aktion außerhalb der Station\" nicht zu zählen. Der Verlegungstag zählt ja sowieso nicht mit, und bei OP am Tag der Rückübernahme befindet sich der Patient nun mal während der OP nicht auf der Intensivstation. Also in diesem Fall: keine 5 Punkte.

    Viele Grüße, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,

    Zitat


    Original von Leonhardt:
    ...Der Verlegungstag zählt ja sowieso nicht mit...


    deshalb habe ich automatisch die Konstellation der Verbringung unterstellt.
    Stimme also völlig mit Ihnen überein.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Balling, hallo Herr Leonhardt,

    vielen Dank für Ihre Mithilfe.
    Es handelte sich in der Tat um eine Verbringung. Der Patient wurde für die Zeit der Operation in das \"verbringende\" Krankehaus verlegt und wurde nach 3-4 Stunden wieder zurück zu uns auf die Intensivstation zurück verlegt.
    Also von daher gebe ich das auch unter besagtem Score ein!!??

    Ich wünsche noch einen charmanten Arbeitstag!!

    Viele Grüsse aus Hannover!!

    Simone F

    :roll:

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Frau F,
    nur zur Klarstellung der Begriffe: Verbringung bedeutet, den Patienten vorübergehend irgendwo hinzubringen, z.B. in ein anderes Krankenhaus.
    Dort werden dann bestimmte Leistungen erbracht.
    In Ihrem Fall ist also Ihr Haus das verbringende Krankenhaus.
    Den Begriff Verlegung sollte man in diesem Zusammenhang gar nicht verwenden, um Mißverständnisse zu vermeiden.

    MfG

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Bartkowski,

    vielen Dank, dass auch Sie sich Gedanken zu diesem Thema gemacht haben!!
    Aber: Unser Krankenhaus ist doch gar nicht das verbringende Krankenhaus!!! Hatte ich eigentlich auch so anfangs genau beschrieben!!!!
    :noo:
    Der Patient wurde in das andere Krankenhaus zur Schrittmacherimplantation \"gebracht\"!!!!!!

    Aber von der Formulierungsproblematik einer \"Verlegung\" in diesem Zusammenhang lasse ich mich natürlich gerne belehren!!!! 8o

    Vielen Dank noch mal!!

    Simone F

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Zitat


    Original von Simone F:
    Unser Krankenhaus ist doch gar nicht das verbringende Krankenhaus!!!

    Wegen dieses begrifflichen Irrtums habe ich Ihnen den Kommentar geschrieben. Ihr Krankenhaus ist eben doch das verbringende Krankenhaus, Sie scheinen sich unter dem Begriff \"Verbringen\" offenbar etwas ganz anderes vorzustellen.

    Der Patient wurde in das andere Krankenhaus zur Schrittmacherimplantation \"verbracht\", nicht \"gebracht\", was aber natürlich nur in der Verwaltungssprache ein Unterschied ist.

    Was nun dort gemacht wird, kann nun auf alle mögliche Weisen bezeichnet werden: Die Schrittmacherimplantation kann durchgeführt, ausgeführt, erbracht, vollbracht, vorgenommen, verbrochen, vollzogen werden, aber niemals \"verbracht\" werden.

    Alles klar?
    :)

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Ohje, das war ja eine schwierige Geburt!!! Vielen Dank für \"das auf die Sprünge helfen\"!!!!!! Jetzt habe auch ich es kapiert!!!! :rotwerd:

    Viele Grüsse und besten Dank!!!!


    Simone F

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne: