Hallo, liebe NGler,
Inwieweit ist ein Krankenhaus an die Entscheidung verpflichtend gebunden, wenn es bis 31.10.02 erklärt hat, dass es den Früheinstieg vollziehen will ?
Bei einem DKI-Seminar zu diesem Thema hörte ich, dass man erstmal "ja" sagen könne und bei Meinungswechsel aber keinesfalls an die Entscheidung gebunden wäre.
Wie seht ihr das ?? Ich habe in den Gesetzestexten keine dieser These widersprechende Aussage gefunden.
Gruß
Jörg Noetzel
:uhr: