Entfernung von Osteosynthesematerial

  • Guten Tag, wertes Forum,

    ich habe eine Verständnisfrage zu folgender OPS-Konstellation:

    5-787.9g Entfernung von Osteosynthesematerial: Fixateur externe:Femurschaft

    5-786.0 Osteosynthese von Knochen: durch Schraube

    5-789.3g Andere Operationen am Knochen: Revision von Osteosynthesematerial ohne Materialwechsel: Femurschaft

    Ich verstehe das erstmal so, dass der Fixateur entfernt und durch eine Schraube ersetzt wurde. Ist das dann nicht ein Materialwechsel?

    Kann dann der dritte Schlüssel richtig sein?

    Vielleicht helfen folgende Informationen. Der Patient war drei Tage lang in stationärer Behandlung. Die drei OP wurden alle am gleichen Tag durchgeführt. (sonst hätte ich vermutet, dass an einem anderen Termin die Schraube entfernt wurde)

    Für Hinweise oder Aufklärung wäre ich dankbar!

    Grüße aus Norddeutschland

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas,

    Ihr Stutzen ist mehr als verständlich.

    Die drei Codes stehen für mich als außenstehenden in keinem Zusammenhang.

    Der erste Code ist eine Entfernung eines Fix.Ext.

    Der zweite besagt dass eine Schraube eingebracht wird, ohne dass der obligatorische Grund angegeben wird (es fehlt der parallel anzuwendene 5-78er Code).

    Der dritte bezeichnet eine Revision von Osteosynthesematerial ohne Wechsel, also z.B. das Nachziehen einer Schraube usw. aber keine Entfernung von Material und Austausch mit etwas anderem.

    Vielleicht bekommen Sie noch weitere Angaben um das Rätsel zu klären.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Forum, guten Morgen, Herr Winter,

    vielleich hilft es weiter, wenn ich die dazugehörigen Diagnosen aufliste.

    Aufnahmediagnose: T84.1 Mechanische Komplikation durch eine interne Osteosynthesevorrichtung

    Hauptdiagnose: Q72.8 Sonstige Reduktionsdefekte der unteren Extremitäten

    Nebendiagnosen: Q87.1 Angeborene Fehlbildungssyndrome, die vorwiegend mit Kleinwuchs einhergehen
    Z47.8 Sonstige näher bezeichnete orthopädische Nachbehandlung

    Mit freundlichen Grüßen,

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas,

    Auch mit diesen Codes kommen wir nicht viel weiter, da Sie nur die Rückübersetzung der Codes angeben. Die nötige Transparenz eines Falles kann über die ICD/OPS in der Rückübersetzung naturgemäß nur selten hergestellt werden, auch wenn der Gesetzgeber es gerne anders sieht.

    Man kann zwar Vermutungen hegen, wie z.B. Lockerung von Teilen des Fixateur externes nach einer Verlängerungs-, Verkürzungs- oder anderer Korrekturosteotomie. Aber dann wäre die HD falsch. Oder wurden mehrere Aufenthalte zusammengeführt? Die HD ist so unspezifisch gewählt wie nur irgendetwas.

    Hier gibt es viel bessere Codes, die aber spezielle Vokabelkenntnisse zu orthopädischen Fehlbildungsdiagnosen – so möchte ich es mal nennen – erfordern, die der Codierer offensichtlich nicht hatte oder sich blind auf den Thesaurus verließ (in der Orthopädie ist man aber dann verlassen, denn der Thesaurus stellt in der Orthopädie lediglich ein Suchraster dar, wo man den gesuchten Begriff suchen kann, aber nicht finden muss). Oder es wurden ihm die nötigen Angaben nicht zur Verfügung gestellt, was langfristig ein Haus in die Pleite treiben könnte.

    Auch bei den Prozeduren fehlt auf jeden Fall der tragende Code für die 5-786.0. Da ein Materialwechsel nicht im OPS erwähnt ist, sollte die 5-983 und 5-789.xff nicht fehlen. Aber es sind noch viele andere Varianten denkbar. Vielleicht war der Fixateur gar nicht gelockert, sondern es lag ein anderes mechanisches Problem vor (z.B. Achsenabweichung). Oder es wurden mehrere voneinander unabhängige Operationen durchgeführt, die dann statt der 5-789.xff ganz anders zu codieren gewesen wären. Die 5-789.3ff ist auf jeden Fall falsch, es sei denn, es wurde – wie auch angedeutet - am gleichen Tag mehrmals operiert und eine davon war lediglich eine Materialrevision ohne Austausch gewesen. Vielleicht war auch alles im Rahmen einer auf Jahre angesetzten Verlängerung von vorn herein geplant gewesen. Dann wäre die T84.1 falsch usw. usw.

    Mit anderen Worten, ehe ich mich in Spekulationen verliere, versuchen Sie bitte an Klartextangaben zu gelangen und berichten über den Vorgang klartextlich, dann kann man Ihnen einen Codiervorschlag machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo, Herr Winter,

    vielen Dank für Ihre Antworten.

    Ich habe jetzt einfach mal freundlich beim Krankenhaus angefragt. Vielleicht habe ich Glück und die Sache kann auf dem \"kleinen Dienstweg\" geklärt werden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Nochmal Hallo, Herr Winter und hallo, werte Forumsteilnehmer,

    ich habe jetzt vom kodierenden Arzt einen freundlichen Antwortbrief erhalten, in dem er mir das Zustandekommen der genannten Verschlüsselung erklärt.

    In einem Voraufenthalt wurde dem Patienten zur fixateurgestützten Verlängerung über einen Marknagel sowohl ein Nagel als auch ein Fixateur ext. implantiert.

    Jetzt wurde der F. e. entfernt (5-787.9g), der Marknagel wurde revidiert (5-789.3g) und mit Schrauben verriegelt (5-786.0).

    Das klingt jetzt für mich als orthopädischen Laien zumindest nachvollziehbar, wenngleich mich die 5-786.0 etwas stört. Ich habe aber keinen OPS-Schlüssel gefunden, der passender wäre.

    Sollte hier noch ein Vorschlag kommen, würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas,

    Das ist interessant. Mit Klartext kommt man immer weiter als mit Codes. Nun bekommt fast alles einen Sinn.

    Mir scheint, dass es eine Verlängerungsosteotomie mit regelmäßigem Nachstellen des Fix.Ext. war/ist, die nun abgeschlossen wird.

    Zu den Codes Q72.8 und Q87.1 kann ich nach wie vor nichts sagen, da die Klartextdiagnose noch fehlt. Nach den Prozeduren zu schließen wäre die Z47.8 jedenfalls gerechtfertigt.

    Die T84.1 erscheint mir fraglich zu sein, oder bekommen Sie auch eine Klartextangabe um welche Komplikation es sich handelt, das könnte noch einmal alles umwerfen.

    Bei den Prozeduren – einmal geplantes Vorgehen vorausgesetzt – erscheint die 5-787.9g plausibel, ebenso die 5-789.3g und die 5-786.0, sofern man davon ausgehen kann, dass vorher ein dynamisch oder gar nicht verriegelter Verriegelungsnagel implantiert wurde, der nach Abschluss der Verlängerung nun völlig verriegelt wurde.

    Der zwangsläufig notwendige zweite Code zur 5-786.0 wäre dann die 5-781.4g. Dann wäre alles komplett. Aber alles unter der Voraussetzung, dass die T84.1 falsch war. Die T84.1 besitzt noch ein erhebliches Änderungspotential.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin