Belegabteilungs-DRG: Kosten f. Schreibkräfte

  • Hallo,

    wir diskutieren momentan mit einem unserer Belegärzte, der behauptet, die Kosten für ärztliche Schreibkräfte seien auch für Belegabteilungen \"in den DRGs enthalten\". Unserer Meinung nach ist das nicht der Fall (sieht auch die NKG so). Auch wenn man sich die Differenzen in den Bewertungsrelationen zwischen HA- und BA-DRGs und die Inek-Kostendaten anschaut, sieht man, dass die Differenz nicht alleine durch die Arztkosten verursacht ist. Eine definitive Aussage ist jedoch nicht möglich, weil der Schreibdientst letzlich im Kostenbereich \"med. Infrastruktur\" verborgen ist. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, wo man nähere Angaben zu den enthaltenen Kosten bekommen kann oder hilft hier nur eine Anfrage beim Inek weiter?

    Viele Grüße,

    Andreas Bongartz

  • Hallo,

    wenn es Ihnen lediglich um die Kostenerstattung geht,
    sollten Sie im Belegarztvertrag schauen.
    Dort sollte es geregelt sein.
    Unsere Vertragsexemplare, die sich am Muster der DKG
    orientierten, sehen die Verantwortlichkeit dafür beim
    Belegarzt. Sollte dieser den Schreibdienst des KH bemühen,
    sind diese Kosten genau so zu erstatten wir die Kosten
    des nachgeordneten ärztlichen Dienstes.
    Die Kosten für den belegärtztlichen Schreibdienst sind
    m.E. daher nicht DRG-relevant und wir haben diese bei
    der Kalkulation auch nicht mit einbezogen.

    VG
    Jens Horstmann

    Jens Horstmann
    Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel Gemeinnützige GmbH
    Finanz- und Rechnungswesen/EDV