Amb. Op. ohne Überweisungsschein

  • Guten Tag,
    wie ich gehört habe müssen wir als amb. operierendes KH bei Pat. die uns ohne Überweisungsscheine in Anspruch nehmen die Krankenkassenkarte sowohl den Ausweis, als Beweis der Übereinstimmung zeigen lassen und kopieren.
    Wie ist es denn bei Belegärzten, diese stellen sich selber ja keinen Ü-Schein aus.
    Müssen wir als KH da auch den Ausweis und eventl. bei Erwachsenen nochmal die 10Euro Praxisgebühr verlangen?
    Vielen Dank im voraus
    ADG

  • Hallo ADG!

    Grundsätzlich gilt: Keine Ü-Schein, keine Einweisung = 10 €!
    Wenn sie als Krankenhaus die Anästhesie für Belegarzt-OP\'s abrechnen, lassen Sie sich von diesem einen Ü-Schein ausstellen. Sonst s. o..

    Wir haben bisher noch keine Ausweise kopiert. Gibt es hier für eine Rechtsgrundlage?? Juristen vor.

    Mit frfeundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Morgen F. Killmer,
    vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Habe mich zwischenzeitlich mit der KGNW Düsseldorf in Verbindung gesetzt, betr. Kopie des Ausweises.
    Lt. Aussage der KGNW wäre eine Kopie nicht unbedingt erforderlich,allerdings als Nachweis in einem Streitfall jedoch Sinnvoll. Auf jedenfall muß dokumentiert sein, dass der Ausweis mit der Versicherungskarte verglichen wurde.
    Somit kann jeder selbst für sich entscheiden wie er es händelt, oder es gibt vielleicht doch eine Rechtsgrundlage? Juristen vor!!!!!!
    Ein schönes Wochenende
    Mit freundlichem Gruß
    ADG