Ich bin seit 7 Monaten ermächtigter Krankenhausarzt im Fach Gynäkologie.
Nach Niederlassung eines Onkologen mit Schwerpunktpraxis ist meinem Vorgänger im Amt vor einem Jahr die Ermächtigung für die ambulante Chemotherapie entzogen worden außer auf Überweisung von onkologisch verantwortlichen Ärzten. Den gleichen Wortlaut habe sowohl ich dann bekommen als auch der Gynäkologe in der Nachbarklinik.
Ansonsten darf ich Untersuchungen und Behandlungen auf überweisung niedergelassener Gynäkologien durchführen.
Meine Frage hierzu: Zählt zur Chemotherapie in diesem Sinne auch die Tumortherapie mit Herceptin oder mit Bisphosphonaten ?
Meine gynäkologischen Einweiser haben gefragt ob sie ihre Patienten für diese Therapie zu mir schicken können.
Ich möchte natürlich nicht teure Therapien rezeptieren und das ganze nachher selber zahlen müssen, andererseits auch die KV selbst nicht fragen, die vielleicht darüber noch gar nicht nachgedacht hat.
Gibt es irgendwo diesbezüglich Erfahrungen ?