Hallo !
Vorraussichtlich hat unser Haus Gesamt-Mindererlöse im Jahr 2005. In meheren Artikeln kann man lesen, dass Mindererlöse grundsätzlich zu 40% auszugleichen sind. Zusatzentgelte für Arzneimittel und Medikalprodukte die vom Krankenhaus nicht erbracht werden und die daraus entstehenden Mindererlöse werden nicht ausgeglichen. Was ist aber mit der Variante, wenn zwar Gesamt-Mindererlöse erzielt werden, aber in den Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medkalprodukte Mehrerlöse?
Müssen die Zusatzentgelte einzeln betrachtet werden?
Gibt es in dem Bezug einen Unterschied zwischen bundeseinheitlichen und individuellen Zusatzentgelten?
MfG A.Keppler :rotwerd: