Liebes Forum,
Eine Kasse bietet einen Vergleich bei 4 Fällen an, die unter 24 Stunden stationär im Krankenhaus aufgenommen waren. Die Krankenkasse beruft sich auf das Urteil vom 04.03 2004 B 3KR/03 R.
Meine Frage: 3 dieser Fälle waren im Jahre 2003, einer im September 2004. Hat die Kasse das Recht nach so langer Zeit solche Anfragen zu stellen. Ist dieses Urteil vom 04.03.04 rückwirkend gültig und wenn bis wann.
Mir ist wichtig diese \"zeitnahe Anfrage\" Problematik zur Diskussion zu stellen.
Danke
Stationäre Abrechnung bei unter 24 Stunden. Zeitnahe Anfrage
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april -
17. November 2005 um 11:17 -
Erledigt
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Guten Morgen,
gemäß dem BSG-Urteil vom 13.12.2001, B 3 KR 11/01 R, hat die KK auf Grund der Zeitschiene nach Treu und Glauben ihre Rechte verwirkt.
Wir betrachten damit die Forderung der KK als gegenstandslos, wenn es sich um Fälle aus dem Jahr 2003 handelt. Bei Fällen aus dem Jahr 2004 kann man ja etwas nachgiebiger sein und das Datum der Rechnungsstellung berücksichtigen.
Gruß -
Guten Morgen,
unabhängig ob die Forderung der KK als gegenstandslos sind oder nicht, sollte geprüft werden ob es sich um stationäre Fälle gehandelt hat oder nicht. Eine Regelung Fälle unter 24h als nicht stationäre Fälle zu betrachtet gibt es zum Leitwesen der KK nicht.
Es gibt mittlerweile einige Urteile des BSG die den Wünschen der KK widersprechen.
Es kommt immer auf den Einzelfall an
(Nach Meinung des Gerichts hat sich die Definition von vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung ausschließlich am Merkmal der geplanten bzw. erforderlichen Aufenthaltsdauer zu orientieren).
Links:Gruß
MiChu :sonne: