• Hallo,
    In unserer Klinik wird der Patient nach Nieren TX oft noch von der Urologie in eine andere Fachabteilung (Inneren, NEphrologie) zur Beobachtung verlegt. Die möchten dort gern Z.n. NierenTX als ihre Fachabteilungshauptdiagnose verschlüsseln. Ich habe schon mal irgendwo gelesen, daß das nicht erlaubt ist, finde es aber nicht wieder. Terminale Nierenisuffizienz weiterhin anzugeben, ist aber m.E. auch falsch. Was kann man da tun?

  • Hallo Frau Wechsung,

    das Prinzip ist in DKR D005a beschrieben. Der Hinweis "Nicht-HD" kommt z.B. bei Z94.0 in DIACOS Verkehrsschild-ähnlich und als verbaler Hinweis beim Versuch der Codierung. (In der Klassifikation selbst finde ich ihn auch nicht.) Zu codieren sind demnach Symptome oder (Spät-)Folgen (siehe auch S. 8 sowie 10-11 der DKR).

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Wechsung,

    1. es gilt der Hinweis von Herrn Konzelmann bez. Z94.0
    2. bei interner Verlegung nach Transplantation kann man nicht von einem abgeschlossenen Behandlungsfall sprechen, somit ist "Zustand nach" aus med. Sicht auch nicht zu verwenden.
    3. Beobachtung erscheint mir als Grund für stationäre Behandlung nicht ausreichend, hier müssen behandlungsrelevante Diagnosen und Maßnahmen codiert werden.
    4. nur am Rande: die Urologen rechnen die FP ab, die Internisten "beobachten" für ihre eigene Fachabteilung gratis?

    Gruß
    Eberhard Rembs
    Arzt für Chirurgie
    Medizincontroller
    Bochum

  • Hallo aus dem schönen Essen:
    Der Fall ist eindeutig kodierbar: bei dem aktuellen Krankenhaus-Aufenthalt für die Nierentransplantation muß als Hauptdiagnose anzugeben "Terminale Niereninsuffizienz" (N18.90) angegeben werden (und NICHT Zustand nach Nierentransplantation) und als OPS die Nierentransplantation (5-555). Daraus ergibt sich völlig korrekt die Information im Entlass-Datensatz, dass ein terminal Niereninsuffizienter transplantiert worden ist.

    Dieses Vorgehen entspricht den aktuellen Bestimmungen für die §301-Dokumentation und auch den australischen Daten (siehe Clinical Profiles für Basis-DRG L01!).

    Rückfragen gern auch an mich direkt,

    Gruß