Belegarztvergütung

  • Guten Morgen zusammen,
    hat jemand etwas von Überlegungen gehört nachdem Belagärzte künftig nicht mehr ihre Leistungen gegenüber der KV abrechnen sollen sondern vom Krankenhaus an einer DRG beteiligt werden sollen ? Vielleicht so dass die Belegarzt-DRGs gestrichen werden, es nur noch Hauptabteilungs DRGs gibt und der Belegarzt den Anteil bekommt, der in den Kalkualtionsdaten als Arztkosten ermittelt wurde ?

    Vielen Dank für Rückmeldungen

    Grüße aus Mülheim
    Giehler

    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

  • Hallo,

    die Belegärzte sehen sich als Verlierer
    der Umstellung auf den EBM2000plus, da sie
    offensichtlich Abschläge hinnehmen müssen.
    Weiterhin wird kritisiert das die Kalkulation
    der DRGs bisher nur unter Einbezug der nichtärztlichen
    Leistungen erfolgte.

    Ziel der Belegärzte ist es m.E. der Einbezug der
    ärztlichen Leistungen in die DRG, der Unterschied zwischen
    Hauptabteilung und Belegabteilungs-DRG sollte dann
    entfallen. Der Belegarzt könnte dann an der DRG
    vom KH beteiligt werden.

    Es gibt dazu ein Psoitionspapier des BdPK.
    Es soll die Finanzierung des Belegarztsystem
    garantieren.

    VG

    Jens Horstmann
    Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel Gemeinnützige GmbH
    Finanz- und Rechnungswesen/EDV

  • Hallo Forum,

    in der Tat besteht der nachhaltige Wunsch vieler Belegärzte, sich vom KV-Vergütungssystem (EBM mit floatenden Punktwreten) zu lösen und - natürlich bei Beibehaltung ihres sogenannten Vertragsarztstatusses mit eigener Praxis - aus den Erlösen des DRG-Systems honoriert zu werden.

    Die neue Bundesregierung scheint diesem Drängen insoweit Rechnung zu tragen, da im Koalitionsvertrag explizit der folgende Satz zu finden ist: \"Für die belegärztliche Vergütung soll im DRG-System eine Regelung gefunden werden.\"

    Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen. dass die Differenz zwischen einer Hauptabteilungs-DRG und einer Beleg-DRG nicht allein durch die Einbeziehung bzw. Nichteinbeziehung ärztlicher Leistungen begründet ist. Für den Fallpauschalenkatalog 2006 hat es eine ganz Reihe eigenständiger Kalkulationen von Beleg-DRGs gegeben - also keine analytische Ableitung aus den Hauptabteilungs-DRGs (!) - und dabei haben sich (auch) mehr oder minder große Verweildauerdifferenzen gezeigt; Indiz dafür, dass es Unterschiede in den Versorgungsinhalten und -strukturen gibt.

    Gruß

    Der Systemlernende