• Hallo Herr Winter,

    was bedeutet EBM und gelten die Bestimmungen auch zu dem Zeitpunkt vom 31.1.05 bis zum 2.01.05? Mit den GAEP - Kriterien brauche ich dem MDK nicht zu kommen, denn diese zählten zu dem Zeitpunkt noch nicht.
    Weiss auch nicht mehr weiter in dem Fall......und wenn der MDK den Widerspruch ablehnt, ist die Krankenkasse nicht trotzdem zu einer Zahlung verpflichtet, eben wegen der ex - anten Betrachtungsweise des behandelnden Arztes? Die Patientin nimmt auch L - Thyroxin. Und wie gesagt hat sie einen hohen Blutdruck. 180/100 am Aufnahmetag. Das ist doch hyperton.
    Vielen Dank und lieben Gruss

    Monika Jäger

  • Hallo Frau Jäger,

    EBM ist der einheitliche Bewertungsmaßstab, mit dem im ambulanten Bereich abgerechnet wird. Seit dem 1.4.2005 gilt der neue EBM2000plus. Daran angepaßt gab es auch zum 1.4.05 einen neuen AOP-Katalog. Vorher hieß dieser \"Vertrag nach § 115b SGB V Abs. 1\". Dort gab es in der Anlage 1 eine Auflistung der Eingriffe nach Kategorien (früher * und ohne*, jetzt Kategrie 1 und 2) und in Anlage 2 die allgemeinen Tatbestände, aufgrund derer eine OP stationär erbracht werden konnte. Dieser Katalog gilt für Ihren Fall. Unter Vertrag nach § 115b
    können Sie sich den Vertrag mit den Anlagen anschauen bzw. herunterladen. Falls dies nicht funktioniert können Sie auch einfach unter Google \"Vertrag nach § 115b\" eingeben. Dort wird man auch fündig.
    Die Aufklärungsbögen finden Sie evtl. in Ihrer eigenen Klinik, wo ambulant operiert wird. Fragen Sie mal das Sekretariat oder die Ambulanz der Chirurgie. Ansonsten kenne ich zwei Verlage, ProCompliance und Diomed, die meines wissens solche Bögen anbieten. Dort könnte man sich evtl. ein Probeexemplar bestellen. Auf der Internetseite von Diomed finden Sie etwas zu dem Inhalt und Sinn dieser Bögen.

    Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter,

    mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer