Zusatzentgelte bei Überliegern: Erlösausgleich

  • Hallo Forum,

    bei folgender Thematik sind wir an die Grenzen unseres (ansonsten reichlichen :)) Know-How gelangt:

    Für das Jahr 2005 haben wir für individuelle Zusatzentgelte Budgetsummen vereinbart, bspw. x € für y drug-eluting Stents.
    Am Ende des Jahres kommt nun ein Patient ins Haus, z.B. am 28.12., am 29.12. wird eine PTCA mit Implantation eines drug-eluting Stents durchgeführt (oder eine Dialyse...) und der Patient verlässt das Haus am 04.01.2006.
    Der stationäre Fall, also hier die PTCA mit DRG F56Z wird für den Erlösausgleich dem Entlassjahr 2006 zugeordnet.
    Dies wurde ja auch unlängst von Herrn Tuschen in der f&w bestätigt.

    Wie verhält es sich aber mit dem Zusatzentgelt?
    Ist das ZE analog zum abgerechneten Fall im Erlösbudget 2006 zu berücksichtigen oder - da man einen tagesgenauen Bezug herstellen kann - noch in den Ausgleichen für 2005 zu berücksichtigen?

    Für Hinweise und besonders auch die relevanten §§§ :deal: wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße
    Dominik Endres

  • Hallo doe,

    eine erste Hilfe könnte vieleicht ein Artikel aus \"das Krankenhaus 11/2005, Seiten 955 - 960\" von Hr. Tuschen sein, er beschäftigt sich mit dem Erlösausgleich im Krankenhausbereich.

    MfG

    M. Kirchner

  • Hallo Herr Kirchner,

    den o.g Artikel kenn ich bereits
    (habe mich oben vertippt, der Artikel war natürlich nicht in f&w sondern in \"das Krankenhaus\").
    Dort werden zwar die Ausgleichssätze und die Reihenfolge der Ausgleiche im Detail besprochen, aber eben nicht die Art bzw. der Zeitraum der einzubeziehenden Leistungen bei den ZEs;
    und einen entsprechenden § in den relevanten Vorschriften (KFPV, KHEntgG) konnte ich eben bisher nicht ausfindig machen.

    Viele Grüße
    Dominik Endres

  • Hallo doe,

    auch die Zusatzentgelte sind Bestandteil des jeweiligen Fallpauschalenkatalogs, dementsprechend sind für Überlieger die Kataloge gültig, die zum Aufnahmezeitpunkt gültig waren. Sie sind ja auch verpflichtet, den jeweiligen ICD- und OPS-Katalog anzuwenden, der zum Aufnahmezeitpunkt galt, und in der Regel werden ja die Zusatzentgelte von OPS-Ziffern getriggert. Da sich mit den Fallpauschalen-Katalogen auch die Kodierkataloge ändern (und meistens auch die Zusatzentgelt-Definitionen), könnte es zu Inkonsistenzen bei Benutzung von Katalogen unterschiedlicher Gültigkeit beim selben Fall kommen. Nach diesen Überlegungen würde ich auch das Zusatzentgelt dem Ausgleich für das vergangene Jahr zurechnen, zumal es ja Zusatzentgelte gibt, die über die Gesamtdauer des Aufenthaltes angefallen sein können (z. B. Dialysen, Hämofiltration etc.). Wie wollen Sie das trennen?

    Gruß aus Hamburg

    Manfred Nast