Verdachtsdiagnosen Geburtshilfe

  • Hallo Forum!
    Mal wieder eine geburtshilfliche Frage:
    Uns werden in der Klinik immer mal wieder Schwangere stationär vorgestellt wegen z.B. V.a. vorzeitigen Blasensprung, V.a. Gestose. V.a pathologisches CTG., bei denen sich letzendlich keinerlei pathologischer Befund ergibt.
    Bislang dachte ich, ich könnte diese Fälle analog zur Kodierrichtlinie 1514a (verminderte Kindsbewegungen) verschlüsseln und die Z36.- angeben, als ND dann noch die SSW (O09..) Beim Groupen bekomme ich diese Fälle jetzt allerdings ständig als "unzulässige Hauptdiagnose" zurück.
    Was tun?
    Wie verschlüsseln andere Häuser denn? Und ist die Z36,- überhaupt zulässig?

    Hoffe auf gute Tipps
    Grüße Uli Runge
    :kong: ich abends fluchend vor dem Computer beim Überprüfen der Kodierungen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Runge,

    Z36 stimmt!!


    Lt. Webgrouper Uni Münster führt dieser Code in die korrekte DRG O65B

    Wahrscheinlich ein Problem Ihres Groupers, Z36 in Deutschland (ICD-10 2.0) 3stellig, in Australien 4stellig.
    ( Z36.8 other antenatal screening)

    Anmerkung: Ich würde noch zusätzlich z.B. R10.3 kodieren, (Begründung für stat. Behandlung)

    Schöne Grüße

    Eberhard Rembs
    Arzt für Chirurgie
    Bochum

  • Hallo Frau Runge,

    von meiner Seite gibt es zwei unterschiedliche Statements:

    Das Gute ist, dass es ziemlich egal ist, welche Diagnose man in den geschilderten Situationen angibt.

    Das Schlechte: ich glaube, dass Z36 inhaltlich falsch ist. Screening bedeutet doch, dass bei symptomfreier Patientin untersucht wird. Ich habe leider keine vernünftige Alternative. Damit ist für mich wieder eine echte Lücke im ICD10 aufgedeckt.

    Dennoch ein paar Versuche:
    V.a. Gestose -> z.B. Gestationsödeme oder Hypertonie (der V.a. Gestose wird ja durch irgendwelche Symptome begründet!)
    V.a. vorz. BSP -> vorz. BSP, wenn keine definitive Klärung erfolgen konnte und die Therapie (z.B. Abwarten und Bettruhe) wie bei BSP erfolgte (DKR008a).

    Alles in allem wieder ziemlich unbefriedigend. Ich werde das Problem in der DRG-Arbeitgruppe der AIG/DGGG diskutieren und ggf. Vorschläge für die ICD10-Revision einbringen.

    Schöne Grüße

    István Bechtold

    • Offizieller Beitrag

    hallo Herr Bechtold,


    [quote]
    Original von bechtold:

    Das Schlechte: ich glaube, dass Z36 inhaltlich falsch ist. Screening bedeutet doch, dass bei symptomfreier Patientin untersucht wird.


    Medizinisch argumentiert haben Sie natürlich recht.

    Aber:
    mit Z36 landen Sie in der korrekten DRG O65B Other Antenatal Admission W Moderate or No Complicating Diagnosis

    außerdem gilt m.E. DKR 1514a


    Gruß
    Eberhard Rembs
    Arzt für Chirurgie
    Bochum

  • Hallo Frau Runge,

    in DIACOS steht bei Z36.- kein Zeichen für nicht-zulässige HD. Dennoch kommt es sowohl dort als auch mit 3M-Grouper in ORBIS zu 960Z Nicht groupierbar. Da "Verdacht auf" nicht mehr codiert wird, gibt man die Diagnose ohne diesen Zusatz an. Wenn er sich nicht bestätigt, würde ich als Entl.-ICD diesen trotzdem eingeben, um zu probieren, ob dann eine sinnvolle DRG kommt. Es ist wichtig, das Spektrum der DRG realistisch darzustellen. Wenn für einen Tag z.B. cw 1,75 gezählt wird, ist das m.E. einfach zu viel. Ich habe alle Fehler-DRG gecheckt und von 102 auf 30 reduziert bei 5700 Fällen! Das ist meiner Meinung nach realistisch.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.