Hallo Forum!
Mal wieder eine geburtshilfliche Frage:
Uns werden in der Klinik immer mal wieder Schwangere stationär vorgestellt wegen z.B. V.a. vorzeitigen Blasensprung, V.a. Gestose. V.a pathologisches CTG., bei denen sich letzendlich keinerlei pathologischer Befund ergibt.
Bislang dachte ich, ich könnte diese Fälle analog zur Kodierrichtlinie 1514a (verminderte Kindsbewegungen) verschlüsseln und die Z36.- angeben, als ND dann noch die SSW (O09..) Beim Groupen bekomme ich diese Fälle jetzt allerdings ständig als "unzulässige Hauptdiagnose" zurück.
Was tun?
Wie verschlüsseln andere Häuser denn? Und ist die Z36,- überhaupt zulässig?
Hoffe auf gute Tipps
Grüße Uli Runge
:kong: ich abends fluchend vor dem Computer beim Überprüfen der Kodierungen