Gastroskopie als unvollendete Procedur

  • Hallo Forum, Hallo Codiermeister,

    ein Problem beschäftigt Krankenhaus und Krankenkasse (mit verschiedener Sichtweise aber durchaus Verständnis für die Sichtweise des anderen).

    Ein Patient soll gastroskopiert werden (innere Abteilung, Indikation Ausschluss Blutung).
    Die Gastroskopie ist vorbereitet, alleine der Patient macht seinen Mund nicht auf (beisst die Zähne zusammen), auch die Sedierung, die gegeben wurde, bewirkt nichts. Bei Zustand nach SHT ist das Problem nicht dem \"nicht Willen\" des Patienten anzulasten. Die Gastroskopie kann nicht durchgeführt werden und wird \"abgebrochen\".

    Die Fragen lauten:
    1. Ist die Gastroskopie eine chirurgische Prozedur? POO4a beginnt: \"Wenn eine chirurgische Prozedur....\". D.h. ist P004a für die Gastroskopie anwendbar.
    2. Wann gilt eine Prozedur als \"begonnen\"? Als Chirurg ist man an die Schnitt-Nahtzeit gewöhnt, gilt diese analog auch für nicht operative Endoskopien? Oder beginnt der Eingriff mit der Vorbereitung respektive Narkoseeinleitung?

    Ein Controller und ein Prüfer bitten um Erleuchtung.

    Viele Grüße
    P.Host

  • Hallo phost,
    nach meiner Einschätzung wurde die Prozedur nicht begonnen, da das Gastroskop ja noch nicht mal eingeführt wurde. Kodieren Sie GI-Blutung als HD und Z 53 Maßnahmen, die nicht durchgeführt wurden. Als Abrechnung wird wohl nur vorstationär übrig bleiben, wenn der Patient am gleichen Tag wieder entlassen wurde.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo,

    aus meiner Einschätzung als Chirurg (und Medizincontroller) ist die Gastroskopie kein chirurgischer Eingriff i.S. der Kodierrichtlinien. Trotzdem würde ich diese hier analog anwenden, da es keine andere Regelung gibt.

    Auch ich würde hier aber die Prozedur noch nicht als begonnen gelten lassen. Bei einem operativen Eingriff müßte ja auch mindestens der Hautschnitt erfolgt sein, analog hier das Gastroskop eingeführt sein.

    Wenn der Pat. wirklich danach entlassen wurde, würde ich auch die Z53 nehmen. Ich gehe aber eher davon aus, dass der Pat. zur Beobachtung weiter behandelt wurde.

    Schönen Tag, J. Helling

  • Hallo Mitstreiter,
    Ihre Meinung bestätigt die \"Kassenauffassung\".
    Aber wird eine Prozedur nicht doch früher als das Einführen des Gastroskops begonnen?
    Mit der Codierung einer Procedur wird doch (wie bei der Op) auch das \"Drumherum\" wie z.B. die Narkose eingeschlossen.

    Ähnliches wurde auch früher im Forum schon diskutiert, ohne aber eine Basis zu finden.
    Ist jemandem bekannt, ob von höherer Stelle eine Interpretation vorliegt?
    Gruß
    P. Host

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend


    eine Gastroskopie wurde nicht durchgeführt, also kann sie auch nicht kodiert (bzw. abgerechnet) werden. Allenfalls kann überlegt werden, ob die Teilleistung Analgosedierung kodiert werden könnte.


    Zum (indirekten!) Vergleich:

    „Der Klägerin steht das Sonderentgelt 21.02 in einem der streitigen Behandlungsfälle nicht zu, in dem die beabsichtigte Ballondilatation wegen Undurchführbarkeit abgebrochen werden musste.“
    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 23.1.2003, B 3 KR 18/02 R


    Gruß

    E Rembs