Hallo Forum, Hallo Codiermeister,
ein Problem beschäftigt Krankenhaus und Krankenkasse (mit verschiedener Sichtweise aber durchaus Verständnis für die Sichtweise des anderen).
Ein Patient soll gastroskopiert werden (innere Abteilung, Indikation Ausschluss Blutung).
Die Gastroskopie ist vorbereitet, alleine der Patient macht seinen Mund nicht auf (beisst die Zähne zusammen), auch die Sedierung, die gegeben wurde, bewirkt nichts. Bei Zustand nach SHT ist das Problem nicht dem \"nicht Willen\" des Patienten anzulasten. Die Gastroskopie kann nicht durchgeführt werden und wird \"abgebrochen\".
Die Fragen lauten:
1. Ist die Gastroskopie eine chirurgische Prozedur? POO4a beginnt: \"Wenn eine chirurgische Prozedur....\". D.h. ist P004a für die Gastroskopie anwendbar.
2. Wann gilt eine Prozedur als \"begonnen\"? Als Chirurg ist man an die Schnitt-Nahtzeit gewöhnt, gilt diese analog auch für nicht operative Endoskopien? Oder beginnt der Eingriff mit der Vorbereitung respektive Narkoseeinleitung?
Ein Controller und ein Prüfer bitten um Erleuchtung.
Viele Grüße
P.Host