Zusatzentgeltberechnung am Entlassungstag

  • Hallo Forum,

    ich habe eine kurze Frage:

    M.E. dürfte es außer Zweifel stehen, dass die im Zusatzentgelte-Katalog Anlage 2/5 FPV 2005 auch dann abgerechnet werden können, wenn die entsprechenden Leistungen am Entlassungstag stattgefunden haben.

    z.B. ZE33 Gabe von Thrombozyten-konzentraten

    Kann mir jemand bitte sagen, wo ich das nachlesen kann.

    Besten Dank.

    Gruß toku

  • Schönen guten Tag Toku!

    Nach § 301 Abs. 1 Nr. 6 SGB V sind \"Datum und Art der im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Operationen und sonstigen Prozeduren\" zu übermitteln, also auch zu verschlüsseln. Die am Entlassungstag durchgeführten Leistungen sind auch im Krankenhaus durchgeführt und daher davon selbstverständlich nicht ausgenommen (wer kommt denn auf solche Gedanken? )

    Da sich das Zusatzentgelt unmittelbar aus der Prozedurenverschlüsselung ergibt, ist es selbstverständlich auch abzurechnen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Forum,

    Als Bezug soll ja nach DKR P005d immer der Zeitpunkt der ersten Leitungserbringung gewählt werden. Da die ZE in der durch Kumulation von Einzelleistungen entstehen, werden sie bei Kodierung nach Entlassung nicht selten auf den Entlasszeitpunkt gesetzt. Dies wird von den Kostenträgern ebenso angemahnt sie die Kodierung zum Aufnahmezeitpunkt. Offenabr versuchen Kostenträger, aus dem Zeitpunkt information über die Durchführbarkeit (Kann man 20 TK am letzten Tag verabreichen) zu schließen.

    Die meisten Kostenträger lassen sich aber bei uns inzwischen telefonisch davon überzeugen, daß eine exakte Zuordnung der OPS-Codes zum echten Leitungszeitpunkt nicht ohne weiteres möglich ist. Dies hängt ja auch mit der oft starren Benutzerführung mancher KIS-Systeme in Bezug auf Zeitlogik zusammen. Die Kassen haben auch gelernt, daß etwa der Zeitpunkt einer Intuabtion (8-701) nichts mit der Beatmungsdauer bzw. deren Anfang oder Ende :laugh: zu tun haben).

    Der Bezug zur ersten Leitungs entfällt auch in 2006 nicht.

    Gruß

    merguet

  • Vielen Dank, Herr Schaffert, für die prompte Antwort.

    Manchmal erschließt sich einem die eine und andere Kassenanfrage nie.
    Hier in diesem Fall will man sich möglicherweise anlehnen an die Regelungen der alten BPflV zu den Pflegesatzberechnungen oder aber auch an die jetzige Zuschlagssytematik nach Überschreiten der oberen Grenzverweildauer.

    Mit freundlichen Grüßen
    toku