Verlegung Maximalverorger

  • Hallo Forum,

    ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Patient im Maximalversorgerhaus operiert danach verlegt in ein Haus der Regelversorgung. Nun zweifelt der MDK die Verlegung an und bestreitet die Notwendigkeit. Was kann ich dagegen tun?
    Außerdem würde ich gerne wissen ob die Häuser sich dann die DRG teilen müssen, oder wer dann leer ausgeht.
    Vielen Dank mit fragenden Grüßen :d_gutefrage:

  • Schönen guten Tag Brigitte!

    Es wird dem Maximalversorger schwerfallen, die medizinische Notwendigkeit der Verlegung zu begründen. Auch wenn es gute Gründe dafür gab, medizinische (bezogen auf diesen Patienten) waren es vermutlich nicht. Die Krankenkasse wird sich auf den Standpunkt stellen, dass sie für organisatorische Probleme oder den Wunsch des Patienten nach heimatnaher Versorgung nicht die Mehrkosten übernehmen muß (bzw. darf!).

    Ich fürchte, die beiden Krankenhäuser werden über die Aufteilung der DRG verhandeln müssen. Ich wüde die DRG über die gesamte (medizinsich notwendige) Behandlungsdauer über den Maximalversorger abrechnen wollen. Wie viel dann jeder einzelne bekommt, ist Verhandlungssache.

    Zukünftig sollte so etwas mit der Kasse wohl vorher geklärt werden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag!
    Die Kostenträger argumentieren in solchen Fällen mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot, und diesem Argument kann (und - als selbst GKV-Versicherter - möchte) man kaum widersprechen. Eine Aufteilung der DRG zu verhandeln halte ich für nicht praktikabel - der Max.-Versorger kann ja problemlos die volle DRG abrechnen und wird kaum etwas abgeben wollen. Bei uns sind derartige Konstellationen zum Glück sehr selten - in der Regel erfolgt ja die erste Aufnahme im Haus der Grund- und Regelversorgung, es erfolgt also eine med. begründete Verlegung und dann eine Rückverlegung.
    Sie können also nur im Einzelfall versuchen, vor der Verlegung eine Kostenübernahme zu erwirken - im Falle einer Ablehnung hilft es manchmal, dem Pat. bzw. seinen Angehörigen die ablehnenede Stellungnahme der KK vorzulegen. Oder - wenn solche Konstellationen bei Ihnen in bestimmten Bereichen häufig sind - Sie schließen einen IV-Vertrag, an dem Sie und der Max-Versorger beteiligt sind.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy