CA-Liquidation = Arbeitslohn

  • Hallo Zusammen,

    der weise Bundesfinnzhof hat ja am 05.10. ein schönes Urteil gefällt:

    \"Ein angestellter Krankenhausarzt bezieht mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen in der Regel Arbeitslohn, wenn diese Leistungen innerhalb des Arbeitsverhältnisses erbracht werden. Das Krankenhaus als Arbeitgeber hat diese Einnahmen über die Lohnsteuerkarte des Krankenhausarztes zu versteuern, und die Steuer wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben.\"

    Wer von Ihnen versteuert das ab Januar?

    VG

    Jens Horstmann

    Jens Horstmann
    Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel Gemeinnützige GmbH
    Finanz- und Rechnungswesen/EDV

  • Hallo,
    das Urteil ist vom 10.10.2005 mit dem Aktenzeichen VI R 152/01.

    ==> BUNDESFINANZHOF Urteil vom 10.10.2005, VI R 152/01

    Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind grundsätzlich Arbeitslohn, wenn die Leistungen innerhalb eines Dienstverhältnisses erbracht werden

    Leitsätze

    Ein angestellter Chefarzt bezieht mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen in der Regel Arbeitslohn, wenn die wahlärztlichen Leistungen innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden. <==

    Ich lass es mal unseren Finanz- und Lohnexperten zukommen.
    Mal sehen was passiert. :kangoo:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo,

    Liquidationsbeteiligungen werden in der Regel über die Steuergruppe 6 versteuert, auch wenn zunächst dadurch hohe Vorwegabzüge resultieren. Mit der Lohnsteuerjahreserklärung relativiert sich das etwas. Korrekte Arbeitgeber, vor allem in Bundesländern mit einem Gesetz zur Beteiligung nachgeordneter Ärzte machen das schon lange so.

    Gruß, Franz