Hallo DRG-Forum!
Ich bin nicht nur in diesem Forum neu, sondern auch in dem Controller-Geschäft. Um so mehr erfreut es mich, dass es solch ein Forum gibt, indem Erfahrungen ausgetauscht werden können. Ich habe auch gleich eine Frage.
Nicht nur aus der Literatur, sondern auch aus den Berichten des MDK, kann ich entnehmen, das eine zeitgleiche Abrechnung von FP und SE mit einem OP-Zugang an einem OP-Termin nicht rechtens ist. In unserer Klinik werden sehr häufig Kreuzbandplastiken (FP17.13) und Umstellungsosteotomien (SE17.11) durchgeführt. Dazu wird der Operationszugang modifiziert im Sinne eines erweiterten Hautschnittes
und einer subcutanen Präparation bis zum lateralen Schienbeinkopf.
Dies erkennt der MDK ebenfalls nicht an. Wie werden solche Fragestellungen in anderen Kliniken abgerechnet? Gibt es dazu weiterführende aktuelle Literatur hinsichtlich Abrechenbarkeit von FP und SE? Meine Literatur (Wegweiser zur Abrechnung von FP und SE)ist aus dem Jahr 1998!
Mit freundlichen Grüssen
Martina Niemeier