Wiederaufnahme wg. Partitionswechsel nach FX differenter Lokalisatio

  • Ich habe hier ein MDK-Gutachten nach dem ich eine Fallzusammenführung nach § 2 Absatz 2 FPV 2005 durchführen soll:

    1. Aufenthalt wegen Radiusfraktur li., konservativ behandelt, DRG: I74A

    2. Aufenthalt pertrochantäre Femurfraktur li., operativ behandelt, DRG: I51Z

    Die Fallzusammenlegung soll also wegen Partitionswechsel bei Aufenthalten innerhalb von 30 Tagen nötig sein. Formal gesehen völlig richtig. Aber schießt man aufgrund der unterschiedlichen Lokalisationen nicht über das Ziel hinaus? Gab es nicht von Herrn Tuschen einmal eine Erläuterung zu den Fallzusammenlegungen im Sinne von: erst rechts, dann links = keine Zusammenlegung?

  • Guten Tag.

    Zitat


    Original von Swkluh:
    Gab es nicht von Herrn Tuschen einmal eine Erläuterung zu den Fallzusammenlegungen im Sinne von: erst rechts, dann links = keine Zusammenlegung?

    Gegenfrage: Gab es nicht von Herrn Sommerhäuser einmal eine Erläuterung zu myDRG im Sinne von: erst keine Begrüßung, dann kein Dank = keine Antwort?

    Sei\'s drum: Ihre Fälle werden zusammengeführt. Das Schreiben von Herrn Tuschen (das Sie u.a. leicht über die Suchfunktion des Forums finden) hilft Ihnen da auch nicht weiter, da es selbstverständlich nicht die FPV außer Kraft setzt.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Guten Tag Herr Leonhardt,
    für den Fall, dass Herr Sommerhäuser es erlaubt hat, eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten, kann ich Ihren Beitrag akzeptieren. Ich werde also künftighin alle Forumsmitglieder und die Gäste grüßen und mich auch bei denen im Voraus bedanken, die mir nicht helfen wollen.

    Wegen Ihres durchaus wertvollen Hinweises auf die Suchfunktion habe ich nun das Schreiben von Herrn Tuschen gefunden: https://www.mydrg.de/dload/antworten_bmgs_swherstell.pdf

    Die darin enthaltene Antwort zur Frage 1 (\"Die Regel ist nicht anwendbar, wenn der Patient wegen einer anderen Erkrankung in das Krankenhaus aufgenommen werden muss; dann entsteht ein neuer Fall mit neuer DRG-Abrechnungsmöglichkeit.\") hatte bei mir die Hoffnung geweckt, bei der o.g. Fallkonstellation weiterhin zwei Rechnung schreiben zu können.

    Wie bereits erwähnt, sehe ich die Ansicht des MDK formal als richtig an. Da die beiden Aufenthalte aber nun wirklich nichts miteinander zu tun haben und es im Falle der konservativen Behandlung der Femurfraktur auch keine Zusammenlegung gegeben hätte, bin ich weiterhin auf der Suche nach einer Möglichkeit, beide Aufenthalte separat abzurechnen.
    Für hilfreiche Beiträge danke ich.

    U. Henoch

  • Hallo Herr Henoch,

    siehe auch einen sehr ähnlich gelagerten Fall:

    Zitat


    Für uns sind die geschilderten Aufenthalte 2 getrennte Aufenthalte. Die wir auch so abrechneten. Wir erhielten von der Krankenkasse auch für jeden Aufenthalt die Kostenzusage. Nun möchte die Krankenkasse
    aber doch das wir den Fall zusammenführen. Das kann doch nicht sein, natürlich ist es eine Wiederaufnahme in das selbe Krankenhaus, aber
    der 1. Aufenthalt hat ja nichts mit dem 2. zu tun. Natürlich wird der 2. Fall in die selbe Basis DRG Gruppe eingruppiert und hat auch dieselbe MDC aber für uns sind es trotzdem 2 Fälle. Es geht doch nicht das wir als Krankenhaus auf den Kosten des 2 Aufenthaltes sitzen bleiben nur weil das Heim bei der Mobilisation nicht aufgepasst hat.


    bzw. hier ist der Link.

    Grüße aus dem Schnee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo Herr Bobrowski,

    vielen Dank für den Hinweis auf den ähnlichen Fall. Dort ist ja dann wohl vom Lord of the Codes alles gesagt.

    Grüße aus dichtem Nebel!
    U. Henoch