Einweisung nötig, wenn OP nicht ambulant zu erbringen ?

  • Ich bin ambulanter Operateur im Krankenhaus.

    Wenn Pat. mit Überweisung kommt zur ambulanten OP und ich feststelle beim Erstkontakt, dass die OP aus welchen Gründen auch immer nicht ambulant erbracht werden kann (Tatbestände liegen vor/OP nicht im Katalog enthalten), kann ich dann aus dem Kontakt direkt eine vorstationäre Aufnahme machen mit nachfolgender Aufnahme zur stationären OP oder brauche ich dazu nachträglich eine Einweisung des Vertragsarztes ?
    Unsere Verwaltung meint:
    Nur wenn sich während oder nach der OP herausstellt, dass es ambulant nicht geht, könne ohne Zutun des Vertragsarztes direkt rückwirkend umgemeldet werden. Für eine vorstationäre Behandlung/Untersuchung bräuche man immer eine Einweisung.
    Im amb. OP Vertrag steht nichts darüber.
    Wie sind Ihre Erfahrungen ?

    B.H.

    Ltd. Oberarzt einer Frauenklinik in Norddeutschland

  • Hallo bh,
    für die geplante stationäre Behandlung brauchen Sie sowieso eine Einweisung, dann können Sie ja die vorstationäre Behandlung dokumentieren. Diese wird dann aber, sofern stationäre Aufnahme innerhalb von 5 Tagen, in die DRG eingehen.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt