• hallo liebes Forum,
    der totale Kodieranfänger sieht vor Bäumen den Wald nicht mehr!!!! Ich beschäftige mich gerade mit den Zusatzentgelten und stolpere schon zu Anfang. Zusatzentgelte sind nur bei stationaren Aufenthalten anzuwenden? Bei ambulanten Chemos zb. Defizitär? Wo liegt das abrechnungstechnische Problem? Ich danke im voraus für zahlreiche Zuschriften

    Guten Rutsch und totalen Durchblick für 2006
    Yanna :strauss:

  • Hallo Yanna!

    Zusatzentgelte snd nur im Rahmen der Behandlung nach KFPV abrechenbar.
    Diese wurden so kalkuliert, daß Sie in der Regel nicht kostendeckend sind. Eine Teil dieser Kosten wird durch die DRG abgedeckt.

    Im ambulanten Bereich sind Sie durch die Apothekenpreisverordnung gebunden. Dies bringt Ihnen bei vielen Medikamenten mindestens eine Kostendeckung.
    Seien wir doch mal ehrlich. Welches Krankenhaus bezahlt für Medikamente genauso viel wie eine niedergelassener Apotheker im Einkauf?

    Im Rahmen der ambulanten Chemotherapie gibt es zwei Möglichkeiten:
    1. Sie kooperieren mit einem externen Apotheker und Ihnen entstehen keine
    Kosten für die Medikamente und Materialien.
    2. Sie stellen die Therapien selber her und berechnen diese den Kassen gemäß
    individuelle vereinbarten Regelungen.

    Guten Rutsch und eine gesegnetes neues Jahr!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer