Werte Forumsmitglieder,
wir haben den Fall, dass ein Patient eine medikamentöse Behandlung, die eine Zusatzentgelt auslöst, stationär erhalten hat.
Seitens des Kostenträgers wird eingewandt, dass statt der stationären Behandlung auch eine ambulante Behandlung ausreichend gewesen wäre. Deswegen wolle man neben dem Zusatzentgelt analog eine teilstationäre Behandlung abrechnen. Die angebotene analoge Abrechnung entspricht nicht dem zu kodierenden Sachverhalt.
Nun meine Frage: Ist eine analoge Abrechnung (vergleichbar GOÄ) im Rahmen des DRG-Systems überhaupt rechtlich zulässig?
Vielen Dank im Voraus
Pseudo