Chemo ambulant - Zytopenische Infektion stationär

  • Hallo, liebes Forum
    mit den besten Wünschen für eine weiterhin furchtbar fruchtbare Diskussion frage ich an: Was gilt nun für 2006: Bei einem Pat. wird stationär ein Bronchialca. diagnostiziert. Die Chemo läuft ambulant beim Onkologen, WA nach 14 Tagen mit Pneumonie in der Zytopnie. Therapie mit Wachstumsfaktor, Antibiose, Antimykose und stationäre fortführung der Chemo. Was ist HD: Das BC, die Pneumonie oder die Zytopenie nach Chemo?

    Schade, dass die klassischen Fragen für Tumorpat. auch 2006 noch nicht geklärt wurden.

    Dank für Info immer wieder aufs neue
    Susanne aus München :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Hallo Susanne,
    wie wärs mit HD J18.9 Pneumonie, ND D70.1 oder .2 Zytopenie und Y57.9! Komplikation durch Arzneimittel. BC als ND.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Susanne,
    entschuldigung, habe die Fortführung der Chemo übersehen. In diesem Fall ist das BC die HD.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    wenn Hauptaufnahmegrund die Pneumonie war, ist sie als HD zu nennen. Warum sollte es das BC sein? Es hat nicht hauptsächlich die stationäre Aufnahme verursacht. Die Chemo wäre ja wohl auch weiterhin ambulant durchgeführt worden (Susanne möge mich berichtigen).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen Herr Selter,
    Susanne schreibt doch \"stationäre Fortführung der Chemo\". Dann ist doch nach DKR das Ca die HD. Als Aufnahmediagnose ist die Pneumonie schon richtig. Hier kollidiert offenbar die Regel \"HD ist diejenige Diagnose, welche nach Analyse die stationäre Behandlung begründet hat\", nämlich die Pneumonie mit der Regel \"ist die Behandlung des Ca noch nicht abgeschlossen oder bei Chemotherapie ist das Ca als HD zu kodieren\".
    Welche Regel schlägt nun die andere?
    Bin ratlos!
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Fischer,

    die Regel für die Zuordnung der HD bei bösartiger Neubildung greift ja nur dann, wenn zur Behandlung des CA (bzw. Folgebehandlungen) aufgenommen wird. Hier wird aber nicht primär zur Behandlung des CA aufgenommen, sondern wegen der Pneumonie.
    Anderer Fall: Pat mit CA und ambulanter Chemo stürzt und bricht sich den OS. Aufnahme wegen Fraktur, während des Aufenthaltes weiter Chemo. Auch hier wird die Chemo weitergeführt, hat aber nicht hauptsächlich die Veranlassung des stationären Aufenthaltes verursacht.

    Ich sehe keinen Grund, warum im vorliegenden Fall nicht die Pneumonie HD werden sollte.

  • Hallo Herr Selter,
    vielen Dank für die eindeutige Antwort. Jetrzt ist\'s mir auch klar.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt