Schulter-OP

  • Liebes Forum,
    ich habe wieder einmal ein Problem bezüglich komplexer Schulter-OP\'s, bisher von uns mit DRG I29Z - komplexe Schulter-OP\'s abgerechnet (OPS 5805.7oder9).

    Da die teuren alloplastischen Transplantate (5-930.4) nicht abrechenbar sind und im Vergleich zur konventionellen RM-Rekonstruktion keinen Mehrerlös ergeben, wurde vorgeschlagen, die in der Tat häufig durchgeführte Biopsie (1-504.1) mitzuverschlüsseln.

    Dies führt zur DRG I25Z - Diagnostische Eingriffe an Knochen und Gelenken einschließlich Biopsie. Rel.Gewicht 1,297 im Vergleich zu 1,090.

    Frage an das Forum: Ist das eine korrekte Verschlüsselung?

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Allgäu

    M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Finke,

    Sie geben nur diverse Codes an, können Sie klartextlich schildern was los war.

    Wie soll man das von außen entscheiden. Codiert wird, was gemacht wurde und nicht was opportun ist. Wenn eine Biopsie gemacht wurde, wird sie codiert, wenn keine gemacht wurde, wird auch keine codiert.

    Wo liegt das Problem? Der Grouper arbeitet automatisch, da können Sie nichts mehr steuern.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Forum, lieber Herr Winter,

    das Problem ist jetzt mittlerweilen vom MDK begutachtet worden:

    Nocheinmal fogender Sachverhalt:

    Bei HD M75.0=Frozen shoulder, ND M75.4 Impingement, M19.01 AC-Arthrose, M75.2 Tendinitis Bicepssehne wurde

    5-805.6 Offene Acromioplastik
    5-782.20 AC-Gelenk/Laterale Clavicula-Resektion
    5-810.00 vorangeschaltete Artroskopische Spülung
    8-210 Brisement force

    und aber auch 1-504.1 Biopsie kodiert.

    1. Die Biopsie wurde histologisch untersucht und wird bei uns speziell
    2. Nur bei Frozen Shoulder durchgeführt

    Dies wirkt dahingehend, daß statt I29Z die I25Z getriggert wird.

    Ich bin gespannt, die Meinung/Argumente anderer Mitstreiter zu hören

    Der MDK möchte die gesonderte Biopsie nicht anerkennen, da sie \"regelhafter Bestandteil der offenen chirurgischen Gelenkrevision sei und es sich bei 1-504.1 um eine eigenständige Maßnahme handeln müsste, was hier nicht der Fall sei.\"

    Die Kodierung der Biopsie ist meiner Meinung nach durchaus entsprechend anderer vergleichbarer Fälle http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…fddb90e2e59fc#0 zu begründen.

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Finke,

    ich habe bei Ihrer Codierung noch ein paar Probleme. Die habe ich schon bei meiner ersten Antwort geschildert. Da geht Arthroskopie und offene OP durcheinander. Aber darum geht es Ihnen wohl heute nicht. Vielleicht wurde ja tatsächlich beides durchgeführt. Ich würde da mal in den OP-Bericht sehen.

    Wenn die Probenentnahme gemacht wurde, wird sie auch codiert, da gibt es für mich nichts zu diskutieren. Schließlich gibt es Kliniken, die die Biopsie nicht durchführen. Auf den histologischen Befund in der KG würde ich aber achten, sonst kann es Ärger geben. Denn auch einen Routineteil kann man mal vergessen oder aus bestimmten Gründen nicht durchführen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Morgen Herr Winter,

    vielen Dank zunächst für Ihre Antwort.

    In der Tat wird bei uns praktisch jede der 400 Schultern/Jahr arthroskopiert (weil laut Operateur das MRT zu ungenau sei um den Befund exakt zu erheben) und in der Regel arthroskopisch eine Tenotomie der langen Bicepssehne durchgeführt. Anschließend je nach Befund offene Akromioplastik, AC-Gelenksresektion, lat. Clavikularesektion, Tenodese der Bicepssehne und ggf. RM-Naht oder Rekonstruktion auch mit Xenograft.

    Wie gesagt, wird speziell bei Frozen-Sitation eine offene PE, natürlich mit Histologie durchgeführt und dann auch kodiert. Es handelt sich also m.E. nicht um so einen kodiertechnischen Schwachsinn wie Kodierung Refixation Kreuzband
    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…3e97c6f53db4b#0
    sondern schon um eine zusätzliche Maßnahme, die allerdings ca. 1000 Eier ausmacht, weswegen der MDK stöhnt. Da wir aber in der Tat unsere Patienten sehr aufwändig nachbehandeln, überschreiten wir regelmäßig bei den schweren Fällen auch die OGV der I29Z.
    Interessanterweise gibt es übrigens jede Menge Dr-Arbeiten etc. auch aus Berlin zur Schulterkodierung, aber die I25Z taucht in der Regel gar nicht auf!

    Ich möchte mich jedenfalls nocheinmal für Ihr geschätztes Statement bedanken, vermutlich wird der Fall vor Gericht enden.

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

    ich mach mal in diesem Thread weiter, da es sich bei unserem Problem auch um eine Schulterarthroskopie handelt.

    Bei einer Labrumrefixation mittels Knochenanker ist ja korrekterweise der OPS 5-814.1 zu verschlüsseln. Wie jedoch verhält es sich, wenn ein Bizepssehnentenodese mittels Knochenanker durchgeführt wird?

    Kennt jemand eine Möglichkeit, wie ein solcher Anker verschlüsselt werden kann? Trotz intensiver Suche haben wir bisher keinen passenden OPS finden können.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus Unna

    Heribert Hypki

  • Hallo Herr Hypki,

    unter 5-855... sollten Sie fündig werden.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Hypki,

    zur Tenodese – meinen Sie nicht Reinsertion? – können Sie genauso wie bei anderen Weichteiloperationen, wenn das Material nicht explizit – wie bei der 5-814.1 – genannt wird, den Anker oder anderes Material mit 5-869.2 codieren. Dafür haben wir den Code damals eingefügt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin