Liebes Forum,
ich bin noch in meinen ersten Medizincontrollertagen :baby: , daher habe ich viele (dumme) Fragen.
Ich habe eine Forderung der PBeaKK eine REchnung zu korrigieren.
Die Kasse hat den Fall anhand der übermittelten Datensätze überprüft und sagt die HD könnte aufgrund der Prozeduren nicht stimmen.
Die Kasse hat nicht den MDK eingeschaltet! Greift hier nicht § 275 I SGB V, daß die Krankenkasse in den dort aufgezählten Fallkonstellationen verpflichtet ist, den MDK mit der Begutachtung zu beauftragen. So ein Vorgehen der Kasse hält doch einer rechtlichen Überprüfung überhaupt nicht Stand, oder? Sollte man da vielleicht gleich mit einer Klage drohen oder liege ich völlig falsch?
Wer kann noch etwas dazu sagen?
Liebe Grüße, willm