Bakterien, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassi

  • Das nächste Problem:

    Es gibt so einen schönen Topf von Krankheiten, der da lautet:

    Bakterien, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziet sind :D


    Und die (u.a. B95.2!, B95.3!, B95.5!, B95.6!, B95.7!) werden hier ganz selten dokumentiert. :angry:

    Sollte man denn bei jeder Appendizitis (K35.9) noch den Erreger (z.B. B95.6!) codieren, wenn man ihn weiß? :bounce:

    Oder spricht da was dagegen? Ich hab in den Codierrichtlinien nix dagegen gefunden? X(

    Gruß :x

    Björn Mehlhorn

  • Hallo Björn,

    bei K35.9 wird bei einigen Erregern der cw-Wert erhöht. Welche genau dies sind, weiß ich im Moment nicht mehr, die Streptokokken scheinen es aber nicht zu sein, aber bei Staphylokokken B95.6! und B95.7! je mit CCL=4 komme ich bei PCCL=3 in DRG G07A. Das war auch Thema bei unserem Benchmarking. Leider habe ich das Definitions-Manual nicht bei mir, DIACOS gibt keine Auskunft darüber. Also: wenn bekannt dokumentieren und probieren. Wenn ich mehr weiß, melde ich mich nach meinem Urlaub wieder.

    Ciao und Servus!


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Günter, hallo MyDRG,

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    bei K35.9 wird bei einigen Erregern der cw-Wert erhöht.

    Ich kann also - so lese ich jetzt (und wundere mich, daß das nicht schon früher mir über den Weg gelaufen ist) - immer den Erreger bei irgendeiner "-itis" angeben mit einem der Codes (außer wenn der Erreger im Code bereits drin steckt) - oder gibt es da Einschränkungen? ?(

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Welche genau dies sind, weiß ich im Moment nicht mehr, die Streptokokken scheinen es aber nicht zu sein


    Es gibt im Bereich der Streptokokken ein paar fiese Dinger, die auch fallschwereerhöhend sind (B95.48, B95.5, B95.42, B95.2, B95.3).


    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Also: wenn bekannt dokumentieren und probieren.


    :rolleyes: Nicht probieren - ich meine: Immer dokumentieren, wenn bekannt.


    Ultra seltsam ist hier folgendes: Wenn man die B95.5 nimmt, weil man ein Labor hat, was die Streptokokken nicht in Gruppen serologisch splitten kann, dann kriegt man einen CCL von z.B. 4. Wenn man aber durch Beauftragung eins besseres Labors gesagt bekommt, die Streptokokken wären Gruppe C (B95.41), dann bekommt man keine Fallschwereerhöhung X( X( X( :bombe: Das heitzt doch dazu an, möglichst keine Info über die serologische Gruppe zu bekommen. Seltsame Entwicklungen könnten sich in Häusern anbahnen, die nicht wie bei uns über eine Universitäts-Mikrobiologie verfügen, welche sowieso immer die Serologie der Streptokokken mitbestimmt. Wird da Schluder-Tum belohnt vom System ?(?(?(

    Viele Grüße :x und schönen Urlaub

    Björn Mehlhorn

  • Guten Morgen,

    bei einer Appendizitis durch Pneumokokken (B95.3!) oder ähnlich absurde Keime (für diese Infektion) sollte man sich primär Gedanken über eine evtl. Veröffentlichung machen und nicht über die entspr. Kodierung.

    Bei einer Appendizitis ist der genaue Erreger klinisch wohl fast immer piepegal, er sollte auch keine Rolle spielen für die Eingruppierung in A oder B.
    Die oben beschriebenen Optimierungsversuche werden, denke ich, in Zukunft sicher die Upcodingkriterien erfüllen - m.E.: Finger weg!

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Hallo,

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Bei einer Appendizitis ist der genaue Erreger klinisch wohl fast immer piepegal, er sollte auch keine Rolle spielen für die Eingruppierung in A oder B.
    Die oben beschriebenen Optimierungsversuche werden, denke ich, in Zukunft sicher die Upcodingkriterien erfüllen - m.E.: Finger weg!

    Für ein Upcoding muß ein Regelverstoß gegeben sein. Gegen welche Regel wird verstoßen, wenn man den Erreger angibt??? Nach ICD 10 V2.0 SGB V ist dieser Keim anzugeben.
    Hierfür ist extra das Kapitel im ICD 10 drin - für die Epidemiologie.

    Die DKR in der aktuell gültigen Version sagen, daß bei entsprechendem diagnostischen (MiBi) und therapeutischen (angepaßtes Antibiotikum) Aufwand eine Diagnose als Nebendiagnose anzugeben ist. Eine andere Regel der DKR sprechen aus meiner Sicht nicht dagegen - kennen Sie eine, Herr Jacobs?

    Mit erwartungsvollem Gruß

    Björn Mehlhorn

  • Nachtrag:

    Machen Sie denn wirklich eine Bakteriologie bei jeder Appendizitis?
    Mit welcher Fragestellung und welcher klinischen Relevanz?

    ;) Warten Sie das Ergebnis ab, bevor Sie den Patienten entwurmen? ;)

    Im Ernst: Die MiBi nur zu machen, um einen evtl. CCL-relevanten Keim zu finden, kanns ja wohl nicht sein. Und eine Antibiose bei Appendizitis macht man entweder gar nicht (wenn relativ blande) oder abgestimmt aufs übliche Keimspektrum (Enterobakterien und Anaerobier). Wenn Sie Penicillin G nach Antibiogramm geben, weil tatsächlich Streptokokken gewachsen sind, begehen Sie m.E. einen Kunstfehler.

    Chirurgen finden diese Diskussion wahrscheinlich lächerlich akademisch. Nicht zu Unrecht.


    Grüße
    Christian Jacobs

  • Hallo,

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Machen Sie denn wirklich eine Bakteriologie bei jeder Appendizitis?


    Bei nicht jeder, aber bei manchen. Daher ist es ja auch ein erhöhter Aufwand gegenüber den anderen Appendix-OPs, wenn man den Keim bestimmt, spezifischer therapiert und angibt (Kriterium der ND...).
    Hier geht es im Thread nicht nur um die Appendizitis, sondern um die Angabe eines Erregers bei JEGLICHER "-itis" - s.Thread-Beginn.
    Da es keine Regel gibt, den Erreger nur selektiv bei einzelnen Krankheiten angeben zu dürfen (Wundinfektion, Abszeß, Pneumonie, Ulcus ventriculi etc.), habe ich generell von einer Infektion gesprochen und eine Appendizitis (wird zweifelsohne in Jena zumindest als eine Infektion angesehen) als Beispiel angeführt.

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Mit welcher Fragestellung und welcher klinischer Relevanz?


    Fragestellung: E+R . Klinische Relevanz: Antibiotikum-Auswahl, Epidemiologie (Resistenzentwicklung, ggfs. Antibiotikum umstellen).

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Warten Sie das Ergebnis ab, bevor Sie den Patienten entwurmen?


    Man kommt in allen Kliniken, die ich kenne, üblicherweise erst nach Entfernung des Appendix an die MiBi ran.

    Nun zu Abstrichen allgemein - und um die Erregerangabe bei jeglicher Krankheit ging es ja im Thread (ohne Ausnahme, wenn nicht irgendwo definiert):
    Ich weiß ja nicht, wie bei Ihnen Abstriche behandelt werden, aber bei uns ist das so, daß die Ergebnisse nach 2 Tagen als "Erreger" und nach 3 Tagen als "Resistenzen" auf Station sind (bei Eile jeweils ein Tag kürzer). Bei jeglichem Ergebnis wird die Therapie angepaßt bzw. überdacht, egal was da gefunden wird. Wenn da dann ein "VISA" oder "MRSA" oder ein anderer ähnlich fieser Keim isoliert wird, dann wird der Patient entsprechend aufwändig behandelt.
    Aber um als ND zu gelten, reicht es, einen entsprechenden diagnostischen Aufwand bzw. Therapie gehabt zu haben, bei letzteren Keim-Angaben kommt auch noch pflegerischer Aufwand dazu (Isolationspflege).

    Gibt es denn nun eine Regel, die das Angeben des Keimes verbietet, wenn man ihn diagnostiziert hat?

    Gruß

    Björn Mehlhorn

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von cjacobs:
    Nachtrag:


    Chirurgen finden diese Diskussion wahrscheinlich lächerlich akademisch. Nicht zu Unrecht.

    Danke!
    Genau das ist es!!!
    In der Mehrzahl der Fälle ist das absolut irrelevant!

    Die kausale Behandlung der akuten Appendizitis ist die Appendektomie.
    Das ist der Normalfall.(Ende)
    Für eine antibiotische Behandlung nach Appendektomie gibt es klare und eindeutige Kriterien, eine unkritische antibiotische Behandlung wird nicht durchgeführt.


    B96.2 als Nebendiagnose (in AUS in 19% der Fälle bei G07A, kalkulierte VWD 6.4 Tage) erfordert
    einen zusätzlichen Aufwand (Antibiotkatherapie). Nach klinischen Kriterien muß dann aber auch z.B. eine perforierte Appendicitis mit Peritonitis vorliegen.

    Bevor also B96.2 kodiert wird, müssen Diagnose(ICD), klinischer Befund, Histologie, Therapie und Verweildauer med. plausibel und nachvollziehbar sein.


    Schöne Grüße
    Eberhard Rembs
    Arzt für Chirurgie
    Bochum

  • Lieber Herr Mehlhorn,

    gerne gebe ich Ihnen auch mal recht ;) :

    <mehlhorn>
    Gibt es denn nun eine Regel, die das Angeben des Keimes verbietet, wenn man ihn diagnostiziert hat?
    </mehlhorn>

    so allgemein gefragt: meines Wissens NEIN.
    Und natürlich ist die Angabe des Keimes in vielen Fälle sinnvoll und die PCCL Erhöhung berechtigt.

    Sie selbst beginnen diesen Thread aber nicht mit dem Thema Infektionen (-"itis") im Allgemeinen, sondern explizit mit der Appendizitis:

    <mehlhorn>
    Sollte man denn bei jeder Appendizitis (K35.9) noch den Erreger (z.B. B95.6!) codieren, wenn man ihn weiß?
    </mehlhorn>

    Meine Antwort auf diese Frage ist klar NEIN. Erstens ist S.aureus sicher eine Rarität beim Wurm und zweitens ist der Erreger meist nicht behandlungsrelevant.

    Zum Thema Upcoding:

    Ebenfalls weiter oben in diesem Thraed:

    <mehlhorn>
    Nicht probieren - ich meine: Immer dokumentieren, wenn bekannt.
    </mehlhorn>

    Genau das halte ich für Upcoding, da die Dokumentation (oder besser Kodierung) einer Nebendiagnose, die für das klinische Handeln ohne jegliche Bedeutung ist (eg Nachweis von E.coli bei AE-Patient), m.E. nicht von den allgemeinen KR gedeckt ist.

    Grund für die Kodierung ist hier lediglich der CCL.
    Und das ist eine gute Definition von Upcoding.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Hallo,

    Zitat


    Original von cjacobs:
    gerne gebe ich Ihnen auch mal recht:


    das ist ja gnädig :x

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Erstens ist S.aureus sicher eine Rarität beim Wurm und zweitens ist der Erreger meist nicht behandlungsrelevant.


    Hier wird aber heftig von Ihnen an den DKR gedreht! In selbigen steht, daß eine ND dann anzugeben ist, wenn sie erhöhten diagnostischen oder therapeutischen oder pflegerischen Aufwand gemacht hat.

    Und wenn der Arzt entscheidet, er brauche bei diesem Patienten einen Abstrich, dann hat er bereits einen erhöhten diagnostischen Aufwand gegenüber einem Patienten veranlaßt, bei dem derselbe Arzt meinte, er brauche keinen Abstrich.


    Zitat


    <mehlhorn>
    Nicht probieren - ich meine: Immer dokumentieren, wenn bekannt.
    </mehlhorn>

    Genau das halte ich für Upcoding, da die Dokumentation (oder besser kodierung) einer Nebendiagnose, die für das klinische Handeln ohne jegliche Bedeutung ist (eg Nachweis von E.coli bei AE-Patient), m.E. nicht von den allgemeinen KR gedeckt ist.

    Es ging hier um den erhöhten diagnostischen Aufwand gegenüber einem Patienten ohne Abstrichnotwendigkeit. Der erhöhte Aufwand bei Notwendigkeit ist ja zweifelsohne gegeben - ob die Notwendigkeit selbst gegeben ist, ist eine medizinische Frage - und das DRG-System hat keinen negativ regulierenden Einfluß auf die Versorgungsgüte der Medizin zu haben. Wenn ein Keim bekann ist, so muß er vorher bestimmt worden sein. Und ein Keim wird ja nicht immer bestimmt, um ihn zu therapieren. Aber wenn er bestimmt wurde, dann hat er damit erhöhten Aufwand verursacht.
    Vielleicht ist es in Zukunft so, daß gewisse Krankenhäuser wegen schlechter Versorgungsqualität (keine Angabe des Erregers, den sie behandelten) von gewissen Leistungen ausgenommen werden??? Da sollte man schon zeigen, daß man mit der MiBi korrekt umgehen kann.

    Grübelnd

    Björn Mehlhorn

  • Lieber Herr Mehlhorn,

    wir haben, denke ich, beide unseren Standpunkt zu diesem vielleicht wenig wichtigen Thema klargemacht.
    Lassen Sie uns keinen Flaming-thread draus machen (es sei denn, Herr Sommerhäuser bietet demnäxt ein Flaming-Forum an ;)).

    Nix für ungut, liebe Grüße

    Christian Jacobs