Schönen guten Tag allerseits,
die Antwort des DIMDI:
ZitatAus klassifikatorischer Sicht können Sie beide Erkrankungen verschlüsseln, sollten aber den spezifischen Kode bevorzugen. Welcher Kode in Ihrem Falle Anwendung findet, regelt die Kodierrichtlinie.
hilft hier nicht wirklich weiter
Ich teile zwar grundsätzlich die Auffassung von Herrn Rembs in Bezug auf die Varikosis als chronische (Dauer-)Erkrankung. Im vorliegenden Fall wurde sie jedoch beim 2. Aufenthalt gar nicht spezifisch behandelt, sondern nur die Manifestation ( = Symtom ? ). Somit käme hier der Abschnitt \"Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose\" (Beispiel 4) Der DKR D002f zur Anwendung, oder?
?)
Ich wünsche noch einen schönen Tag,