• Schönen guten Tag allerseits,

    die Antwort des DIMDI:

    Zitat

    Aus klassifikatorischer Sicht können Sie beide Erkrankungen verschlüsseln, sollten aber den spezifischen Kode bevorzugen. Welcher Kode in Ihrem Falle Anwendung findet, regelt die Kodierrichtlinie.


    hilft hier nicht wirklich weiter
    :(

    Ich teile zwar grundsätzlich die Auffassung von Herrn Rembs in Bezug auf die Varikosis als chronische (Dauer-)Erkrankung. Im vorliegenden Fall wurde sie jedoch beim 2. Aufenthalt gar nicht spezifisch behandelt, sondern nur die Manifestation ( = Symtom ? ). Somit käme hier der Abschnitt \"Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose\" (Beispiel 4) Der DKR D002f zur Anwendung, oder?
    ?)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,